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Bestimmung des Geburtsnamens eines Kindes

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Namensstreit um Kind: OLG Bamberg entscheidet zugunsten des Vaters
Im vorliegenden Fall stritten die Eltern eines im Jahr 2023 geborenen Kindes über dessen Geburtsnamen, woraufhin das Amtsgericht Bayreuth dem Vater das Recht zur Namensbestimmung zuwies; die Mutter, die gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegte, scheiterte, da sie nach der Namensfestlegung durch den Vater als unzulässig betrachtet wurde.

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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 2 UF 44/24 e >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die Eltern eines Kindes konnten sich nicht auf einen Geburtsnamen einigen, woraufhin das Amtsgericht Bayreuth das Recht zur Bestimmung dem Vater zuwies.
Die Beschwerde der Mutter gegen diese Entscheidung wurde als unzulässig verworfen, da der Vater den Namen des Kindes bereits rechtskräftig bestimmt hatte.
Die Entscheidung des Amtsgerichts basierte auf der Eilbedürftigkeit der Namensgebung und berücksichtigte hauptsächlich das Wohl des Kindes; elternbezogene Kriterien waren nicht maßgeblich.
Das Losverfahren zur Bestimmung des Namens fand nicht statt, da nur der Vater zustimmte; das Gericht entschied sich für den Namen des Vaters, unter anderem wegen geringerer Unklarheiten in der Schreibweise.
Die Kindsmutter trug die Kosten des Beschwerdeverfahrens, und der Verfahrenswert wurde auf 4.000 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss wurde nicht zugelassen, und der Antrag der Kindsmutter auf Verfahrenskostenhilfe wurde abgelehnt.


Namensgebung bei Kindern
Der Geburtsname ist von großer Bedeutung, da er den Menschen ein Leben lang begleitet. Bei Eltern, die in einer Partnerschaft leben, besteht in der Regel Einigkeit darüber, welchen Nachnamen ihr Kind tragen soll. Können sich Eltern jedoch nicht auf einen gemeinsamen Geburtsnamen einigen, regelt ein Gerichtsverfahren die Namensbestimmung des Kindes.

Bei der gerichtlichen Entscheidung steht das Kindeswohl an oberster Stelle. Das Gericht prüft sorgfältig die Umstände des Einzelfalls und wägt die Belange beider Elternteile ab. Die Namensgebung nimmt Rücksicht auf vorhandene Bindungen und Kontinuitäten, um dem Kind ein Zugehörigkeitsgefühl zu vermitteln.

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