Radfahrer haftbar bei Abbiegeunfall mit Pkw
Ein Radfahrer, der beim Linksabbiegen ohne vorheriges Handzeichen und ohne sich einzuordnen von einem überholenden Fahrzeug erfasst wird, haftet für den Unfall allein, wenn dadurch die Verkehrsregeln grob missachtet wurden. Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschied, dass bei einer Kollision unter diesen Umständen die Haftung für den entstandenen Schaden vollständig dem Radfahrer zufällt, da dessen Verhalten die Hauptursache des Unfalls war.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Der Oberlandesgericht Schleswig-Holstein stellte fest, dass ein Radfahrer, der grob gegen die Sorgfaltsanforderungen beim Linksabbiegen verstößt, für den daraus resultierenden Unfall allein haftet.
Vor dem 27.04.2020 waren keine konkreten Mindestabstände beim Überholen von Radfahrern vorgeschrieben; maßgeblich waren die örtlichen Verhältnisse und gefahrenen Geschwindigkeiten.
Ein nach links abbiegender Radfahrer ist nicht vom Schutzzweck eines Überholverbots wegen Behinderung des Gegenverkehrs erfasst.
Die Abwägung der Verursachungsbeiträge kann zum vollständigen Ausschluss des Ersatzanspruchs führen, wenn das Verschulden des Radfahrers überwiegt.
Die Klägerin verstieß mehrfach gegen die Sorgfaltsanforderungen, indem sie ohne doppelte Rückschau, Handzeichen und rechtzeitiges Einordnen abbog.
Die Beklagten hatten keine Aussicht auf Erfolg mit ihrer Berufung, da die Klägerin für den Unfall allein verantwortlich war.
Die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil wurde vom Gericht als offensichtlich aussichtslos bewertet.
Linksabbiegen auf zwei Rädern
Fahrradfahrer haben im Straßenverkehr die gleichen Rechte und Pflichten wie andere Verkehrsteilnehmer. Beim Linksabbiegen für Radler gelten besondere Sorgfaltsanforderungen. Fehler können schwerwiegende Folgen nach sich ziehen – vor allem bei Zusammenstößen mit Kraftfahrzeugen.
Hat der Radfahrende die Vorfahrt beachtet? Wurde der Schulterblick ausgeführt? Erfolgte rechtzeitig ein Handzeichen? Die Klärung dieser Fragen ist entscheidend für die Haftung nach einem Unfall. Die Gerichte haben bei Verkehrsunfällen mit Radfahrern stets die konkreten Umstände zu prü[…]