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Rechtsanwälte Kotz GbR

Mietpreisregelungen gelten auch im Familienkreis

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AG Frankfurt/Main – Az.: 940 OWi 862 Js 44556/21 – Urteil vom 14.07.2022

Gegen den Betroffenen wird wegen leichtfertigen Vereinnahmens eines unangemessen hohen Entgelts für die Vermietung von Räumen zu Wohnzwecken unter Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbarem Wohnraum eine Geldbuße in Höhe von 1.000,- Euro festgesetzt.

Ferner wird gegen den Betroffenen die Abführung des Mehrerlöses in Höhe von 8.759,40 Euro angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens hat der Betroffene zu tragen.
Gründe:
I.

Der kinderlose Betroffene ist in einem familieneigenen Gastronomiebetrieb tätig und verfügt über ein monatliches Nettoeinkommen von ungefähr 1.000,- Euro. Er teilt sich eine Mietwohnung mit einem weiteren Mitarbeiter des Betriebs und zahlt dafür rund 440,- Euro monatlich, lebt aber auch bei seiner Familie in deren Einfamilienhaus in [Stadtteil A].

II.

Im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main herrschte 2018 betreffend Wohnraum besonderer Nachfragedruck.

Das Stadtgebiet ist durch die Landesregierung als Gebiet mit erhöhtem Wohnungsbedarf ausgewiesen.

Insbesondere die hohe Arbeitsplatzdichte im Stadtgebiet zog Menschen an. Das Wohnungsangebot reichte nicht aus, um die auf diese Weise und durch Haushaltsneugründungen entstehende Nachfrage zu decken. Dieser Zustand dauert bis heute an.

Der Betroffene erwarb 2018 eine Eigentumswohnung in dem als Wohnungseigentümergemeinschaft verfassten vierstöckigen Mehrfamilienwohnhaus [Anschrift] in Frankfurt am Main-[Stadtteil A]. Das Haus ist in den 1960er Jahren errichtet worden. Die Eigentumswohnung des Betroffenen befindet sich mittig im 1. Obergeschoss. Sie verfügt über zwei Zimmer, Flur, Küche, Bad sowie einen Balkon und weist eine Wohnfläche von insgesamt 52,81 Quadratmeter auf. Beheizung und Warmwasserbereitung erfolgen über eine Gasetagenheizung, die Fenster sind isolierverglast. Das Bad ist mit Einbauwanne, Handwaschbecken, Heizkörper und bodenstehender Toilette ausgestattet, Wände und Boden sind gefliest. Der Betroffene ließ den Fußboden im Übrigen Teil der Wohnung nach dem Erwerb mit Laminat belegen, nahm aber ansonsten keine Veränderungen vor. Die Eigentumswohnung ist kreditfinanziert. Den Betroffenen treffen monatliche Lasten in Höhe von etwa 600,- Euro zur Bedienung seines Annuitätendarlehens, ferner zahlt er etwa 200,- bis 300,- Euro „Hausgeld“ an die Wohnungseigentümergemeinschaft.

Die Stadt Frankfurt am Main hat in den Jahren 2018 und 2020 qualifizierte Mietspiegel veröffentlicht, ausweislich derer sich die Eigentumswohnung de[…]


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