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Zurückweisung des Antrags auf Anordnung eines selbstständigen Beweisverfahrens

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OLG Naumburg ordnet Neubewertung für Beweisverfahren zu Rissbildungen an
Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers hin wurde der Beschluss des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen, da das Gericht die Anforderungen an die Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens bezüglich Rissbildungen an einem Wohnhaus überzogen hatte und somit ein rechtliches Interesse des Antragstellers anerkannt wurde.

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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 12 W 50/23 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Der Antragsteller hatte sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung seines Antrags auf ein selbständiges Beweisverfahren eingereicht, die begründet und zulässig war.
Die Ablehnung des selbständigen Beweisverfahrens durch das Landgericht wurde aufgrund überzogener Anforderungen aufgehoben, und die Sache wurde zur erneuten Prüfung zurückverwiesen.
Es ging um Rissbildungen am Wohnhaus des Antragstellers, die er auf unzureichend dimensionierte Straßenbauarbeiten zurückführte, was das Gericht in erster Instanz nicht anerkannte.
Die Annahme, alle Ansprüche des Antragstellers seien erkennbar ausgeschlossen, wurde vom OLG verworfen, womit der Weg für das Beweisverfahren offensteht.
Das Gericht betonte, dass selbst bei Annahme der Beweisfragen nicht alle denkbaren Ansprüche des Antragstellers ausgeschlossen wären.
Es wurde darauf hingewiesen, dass mögliche Entschädigungsansprüche aus enteignungsgleichem Eingriff in Betracht kommen könnten.
Die Entscheidung über die Durchführung des Beweisverfahrens wird erneut dem Landgericht übertragen, das nun unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des OLG neu entscheiden muss.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sind Teil des selbständigen Beweisverfahrens und fallen demjenigen zur Last, der letztlich die Kosten zu tragen hat.


Selbstständiges Beweisverfahren – Klärung vor dem Hauptsacheverfahren
Das selbstständige Beweisverfahren ermöglicht es Beteiligten, noch vor einer möglichen Klagserhebung wichtige Beweise zu sichern. Diese Maßnahme ist besonders in Fällen sinnvoll, in denen Befürchtungen bestehen, dass Beweismittel verloren gehen oder ihre Verwendung zu einem späteren Zeitpunkt erschwert sein kön[…]


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