Gericht sieht keine Pflichtverletzung bei Verletzung von Turnierstute
Im Kern geht es in dem Fall um einen Schadensersatzanspruch des Klägers wegen der Verletzung seiner Stute während eines Freispringtrainings, das im Rahmen eines Ausbildungs- und Pensionsvertrags bei dem Beklagten stattfand; das Landgericht wies die Klage ab, da keine Pflichtverletzung seitens des Beklagten festgestellt wurde, und der Kläger legt Berufung ein, wobei er die rechtliche Einordnung des Vertrags sowie die Beweiswürdigung kritisiert.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Der Kläger fordert Schadensersatz für die Verletzung seiner Stute bei einem Freispringtraining, das im Rahmen eines Ausbildungs- und Pensionsvertrags mit dem Beklagten stattfand.
Das Landgericht wies die Klage ab, weil es keine Pflichtverletzung durch den Beklagten sah; die Durchführung des Trainings wurde als sach- und fachgerecht angesehen.
In der Berufung kritisiert der Kläger die rechtliche Einordnung des Vertrages durch das Landgericht und behauptet Fehler in der Beweiswürdigung.
Das OLG Celle sieht keine Aussicht auf Erfolg für die Berufung, da weder Rechtsverletzung noch Tatsachengründe eine andere Entscheidung rechtfertigen.
Die Entscheidung basiert auf den Grundsätzen des Dienstvertragsrechts, wonach der Kläger eine Pflichtverletzung nachweisen muss.
Die Beweiswürdigung des Landgerichts und die Sachverständigenbewertung werden als fehlerfrei und überzeugend betrachtet.
Das OLG Celle empfiehlt dem Kläger, die Berufung aus Kostengründen zurückzunehmen.
Ansprüche bei Schäden an Pensionspferden
Pensionsverträge für Pferde sind eine gängige Praxis. Pferdebesitzer beauftragen dabei einen Reitbetrieb, die Unterbringung und bei Bedarf die Ausbildung des Tieres zu übernehmen. Dabei sollen die vertraglichen Pflichten beidseitig gewissenhaft erfüllt werden.
Was aber, wenn ein Unfall passiert und das Pensionspferd verletzt wird? Wer haftet für den entstandenen Schaden? Die Rechtslage ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalles und die Frage, ob eine Vertragsverletzung vorliegt.