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Werkvertrag – Darlegungs- und Beweislast bei Behauptung von Schwarzarbeit

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OLG Köln: Ordnungsgemäßer Werkvertrag statt Schwarzarbeit
In einem Urteil des OLG Köln (Az.: I-11 U 94/14 vom 22.04.2015) ging es um die Darlegungs- und Beweislast bei der Behauptung von Schwarzarbeit im Rahmen eines Werkvertrages, wobei die Klägerin teilweise Schadensersatz wegen mangelhafter Werkleistungen zugesprochen bekam und das Gericht die Schwarzarbeitseinwände des Beklagten zurückwies.

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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: I-11 U 94/14 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Ein wirksamer Werkvertrag lag vor, und der Beklagte wurde zur Zahlung von Mängelbeseitigungskosten und Gutachterkosten verurteilt, da die Behauptung der Schwarzarbeit nicht bewiesen werden konnte.
Die Mängel der Werkleistung waren durch ein Sachverständigengutachten belegt, und die Klägerin konnte nachweisen, dass die Arbeiten nicht „schwarz“, sondern rechnungsmäßig ausgeführt werden sollten.
Die Darlegungs- und Beweislast für eine Behauptung von Schwarzarbeit liegt beim Beklagten, der diese in diesem Fall nicht erfüllen konnte.
Die Berufung der Klägerin war teilweise begründet; ihr wurden Mängelbeseitigungskosten in Höhe von 8.000 Euro und Gutachterkosten in Höhe von 1.903,50 Euro zugesprochen.
Die Entscheidung des Landgerichts wurde abgeändert, und es wurde klargestellt, dass Schwarzarbeit nicht nachgewiesen wurde und die Klägerin Anspruch auf Schadensersatz hatte.
Die Kosten des Rechtsstreits wurden zwischen Klägerin und Beklagtem aufgeteilt, und das Urteil sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wurde nicht zugelassen, da die Voraussetzungen hierfür nicht vorlagen.


Werkvertrag und Schwarzarbeit
Werkverträge gehören zu den grundlegenden Rechtsverhältnissen im Wirtschaftsleben. Sie regeln die Herstellung oder Reparatur einer Sache gegen Entgelt. Häufig kommen Werkverträge bei Bau- oder Handwerkerleistungen zum Einsatz. Doch was passiert, wenn der vermeintliche Werkvertrag nur vorgetäuscht war und in Wahrheit Schwarzarbeit vorlag?

Bei Vorwürfen der Schwarzarbeit stellt sich die Frage nach der Darlegungs- und Beweislast. Wer muss darlegen und beweisen, dass die Arbeiten tatsächlich „schwarz“ ausgeführt wurden? Dieser rechtliche Problemkreis hat große praktische Bedeutung und kann zu komplexen Streitigkeiten führen.[…]


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