Jedes Mietverhältnis in Deutschland basiert auf einem Mietvertrag, der zwischen dem Mieter und dem Vermieter abgeschlossen wird. Nicht selten schließt ein Paar mit einem Vermieter einen derartigen Vertrag ab, um in dem Mietobjekt gemeinsam zu leben. Kommt es bei dem Paar zu einer Trennung, so bringt dies für das Paar naturgemäß einige Veränderungen mit sich.
Der Auszug von einer Mietpartei aus der gemeinsamen Wohnung ist hierbei die größte Veränderung, doch geht damit nicht automatisch auch ein Ausstieg aus dem Mietvertrag einher. Der Gesetzgeber hat in Deutschland mit dem Mietrecht eine klare gesetzliche Regelung zu dieser Thematik festgelegt. Hier bieten wir die Antworten auf die wichtigsten Fragen zu dieser Thematik.
✔ Das Wichtigste in Kürze
Mietverhältnis bleibt trotz Trennung oder Scheidung bestehen
Keine automatische Vertragsauflösung bei Auszug eines Partners.
Rechtliche Situation für Ehepaare und Lebensgemeinschaften identisch
Im Mietrecht wird nicht zwischen verheirateten und unverheirateten Paaren unterschieden.
Gemeinsame Kündigung des Mietvertrags notwendig
Bei gemeinsam unterzeichnetem Mietvertrag müssen beide Mieter kündigen.
Alleinige Kündigung bei Einzelmietvertrag möglich
Wenn nur ein Partner Hauptmieter ist, kann dieser allein kündigen.
Kein Rechtsanspruch auf außerordentliche Kündigung wegen Trennung
Die gesetzliche Kündigungsfrist muss eingehalten werden.
Möglichkeit einer Aufhebungsvereinbarung mit Vermieter
Kann einen Mieter aus dem Vertrag entlassen, erfordert Zustimmung des Vermieters.
Umzugskosten grundsätzlich selbst zu tragen
Sonderbedarf bei Umzugskosten wegen Trennung meist nicht anerkannt.
Mietkaution und deren Rückzahlung
Anspruch auf anteilige Rückzahlung der Kaution besteht erst nach Vertragsende.
Notwendigkeit rechtlicher Beratung bei Unstimmigkeiten
Insbesondere bei nicht einvernehmlichen Lösungen ist juristischer Beistand ratsam.
Vorbeugende Regelungen können Konflikte vermeiden helfen
Klärung der Mietvertragsfragen vor Eintritt einer Trennung empfehlenswert.
Rechtliche Grundlage[…]