Leasingvertrag aufgrund fehlender Aufklärung rückabgewickelt – OLG Stuttgart Urteil zu Ankaufsrecht
Im Urteil des OLG Stuttgart, Az.: 6 U 83/23, wurde entschieden, dass die Beklagte das Fahrzeug an die Klägerin herausgeben muss, allerdings nur gegen eine Zahlung von 59.036,72 €, wobei die weitergehende Berufung abgewiesen und die Kosten des Rechtsstreits aufgeteilt wurden. Dieser Fall betrifft die Aufklärungspflicht des Leasinggebers bei einer Ankaufsvereinbarung mit dem Leasingnehmer und die daraus resultierenden Ansprüche nach Beendigung des Leasingvertrags.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Der OLG Stuttgart entschied, dass die Beklagte das Leasingfahrzeug gegen eine Zahlung von 59.036,72 € an die Klägerin herausgeben muss.
Der Fall beleuchtet die Aufklärungspflicht des Leasinggebers und die Bedingungen eines Ankaufsrechts am Ende der Leasingzeit.
Eine vorvertragliche Pflichtverletzung des Leasinggebers führte zur Rückabwicklung des Vertrags und zur Herausgabepflicht des Fahrzeugs.
Die Entscheidung basiert auf der Täuschung des Leasingnehmers über die Sicherheit des Ankaufsrechts, welches für den Abschluss des Leasingvertrags entscheidend war.
Die Kosten des Rechtsstreits werden zwischen Klägerin und Beklagter aufgeteilt, und die Revision wurde nicht zugelassen.
Dieses Urteil verdeutlicht die Wichtigkeit klarer Vereinbarungen und vollständiger Aufklärung bei Leasingverträgen.
Leasingverträge mit Ankaufsrecht – rechtliche Fallstricke
Mietkauf oder Leasing mit Ankaufsrecht sind für viele Verbraucher attraktive Optionen, um schon früh in den Besitz eines Fahrzeugs zu kommen. Der Verlockung, nach einer zumeist überschaubaren Leasinglaufzeit die gemietete Sache zu erwerben, können viele nicht widerstehen. Doch der vermeintlich unkomplizierte Weg zur späteren Anschaffung birgt rechtliche Fallstricke, die oft unterschätzt werden.
Neben finanziellen Aspekten, sind vor allem detaillierte vertraglich Vereinbarungen von Bedeutung. Dazu gehören etwa die konkreten Modalitäten zum späteren Erwerb, Art und Umfang der vertraglichen Verpflichtungen sowie Informations- und Aufklärungspflichten des Leasinggebers. Falsche Annahmen diesbezüglich können für Leasingnehmer sc[…]