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Hinreichender Tatverdacht für Sachbeschädigung durch Graffiti

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Graffiti-Tags als rechtsgültiger Beweis: Wegweisendes Urteil zu Sachbeschädigung
Das Landgericht Potsdam hat auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft den Nichteröffnungsbeschluss des Amtsgerichts Nauen aufgehoben, sodass gegen die Angeschuldigten L., S., H., M., R., W., und B. wegen hinreichenden Tatverdachts auf Sachbeschädigung durch Graffiti das Hauptverfahren eröffnet wird, während die Beschwerde bezüglich des Angeschuldigten Mike A. zurückgewiesen wurde.

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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 24 Qs 110/14 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das LG Potsdam hebt den Nichteröffnungsbeschluss des AG Nauen auf und eröffnet das Hauptverfahren gegen die Angeschuldigten L., S., H., M., R., W., und B. wegen Graffiti-Sachbeschädigung.
Die Staatsanwaltschaft legte sofortige Beschwerde gegen den Nichteröffnungsbeschluss ein, was erfolgreich war, außer für den Angeschuldigten Mike A.
Die Tat, das Besprühen von Regionalzügen mit Graffiti, führte zu erheblichem Schaden und Betriebsstörungen.
Das Gericht beruft sich auf die Einzigartigkeit von Graffiti-„Tags“ als Beweis für den Tatverdacht.
Die Kosten des Verfahrens gegen Mike A. werden der Staatskasse auferlegt, während die anderen Angeschuldigten die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen müssen.
Hinreichender Tatverdacht besteht, wenn die Verurteilung wahrscheinlich ist, wobei „in dubio pro reo“ in diesem Stadium nicht anwendbar ist.
Für den Angeschuldigten A. reicht der Beweis nicht aus, da seine Crew-Signatur keinen individuellen Rückschluss zulässt.


Graffiti – Kunstform oder Straftat?
Graffiti polarisiert seit Jahrzehnten die Gesellschaft. Während die einen in den bunten Spray-Kunstwerken eine kreative Ausdrucksform sehen, betrachten andere es als reine Sachbeschädigung. Doch wann ist Graffiti rechtlich als Straftat zu bewerten? Eine zentrale Rolle spielt hier der Begriff des hinreichenden Tatverdachts.

In der Rechtsprechung wird Graffiti oft als Sachbeschädigung gewertet, die mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden kann. Entscheidend ist, ob die zuständigen Behörden zu der Überzeugung gelangen, dass die Verurteilung einer Person wegen Sachbeschädigung durch Graffiti wahrscheinlicher ist als ein Freispruch. Dieser Nachweis eines hinre[…]


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