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Fahrerlaubnisentziehung wegen Konsums von LSD

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Fahrerlaubnis entzogen: Gerichte priorisieren Verkehrssicherheit bei LSD-Konsum
Das Gericht hat entschieden, dass die Fahrerlaubnis aufgrund des Konsums von LSD entzogen bleibt, da der Antragsteller durch sein Verhalten die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen bewiesen hat.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: M 6b S 15.1425 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze
Das VG München bestätigt die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums von LSD, basierend auf der Annahme, dass der Antragsteller die erforderliche Fahreignung verloren hat.

Das Gericht lehnte den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis ab.
Die Entscheidung beruht auf der Annahme, dass der Antragsteller durch den einmaligen Konsum von LSD seine Fahreignung verloren hat.
Der Antragsteller hatte zunächst den Konsum von LSD eingeräumt, später jedoch bestritten und als Missverständnis dargestellt.
Trotz des Widerspruchs und fehlendem Nachweis durch Drogentests oder Haarprobenanalysen bleibt die Entziehung der Fahrerlaubnis bestehen, basierend auf der Annahme des Gerichts, dass der Konsum stattgefunden hat.
Die sofortige Vollziehbarkeit des Verwaltungsakts wurde im Interesse der öffentlichen Sicherheit angeordnet.


Fahreignung und Drogenkonsum
Das Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln kann die Fahrsicherheit erheblich beeinträchtigen. Die Folgen reichen von erhöhter Unaufmerksamkeit über verlängerte Reaktionszeiten bis hin zu Halluzinationen und Kontrollverlust. Deshalb sehen die Gesetze den Entzug der Fahrerlaubnis bei Drogenmissbrauch vor.

Für Autofahrer ist es wichtig, die Auswirkungen verschiedener Rauschmittel auf die Fahrtüchtigkeit zu kennen. Denn neben illegalen Drogen wie Kokain oder Amphetaminen kann auch der Konsum vermeintlich harmloser Substanzen wie Haschisch oder LSD zu Fahruntüchtigkeit führen. Wer erwischt wird, dem drohen empfindliche Strafen und der vorübergehende Führerscheinverlust.

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