AG Löbau, Az.: 1 Cs 430 Js 15780/10, Urteil vom 23.08.2011
1. Die Angeklagte wird f r e i g e s p r o c h e n .
2. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeklagten trägt die Staatskasse.
Gründe
(abgekürzt nach § 267 Abs. 5 Satz 2 StPO)
I.
Im Anklagesatz der Staatsanwaltschaft Görlitz vom 24.3.2011 wurde der Angeklagten Betrug gemäß § 263 Abs. 1 StGB wegen folgenden Sachverhalts vorgeworfen:
Zu nicht näher ermittelbarer Zeit Ende Januar 2010 habe die Angeklagte über das Internet-Auktions-Haus „ebay“ eine DVD-Box „Star Treck“ zum Verkauf gestellt, obwohl sie weder willens und/oder fähig gewesen sei, diese Box tatsächlich zu liefern.
Am 02.02.2010 habe die Geschädigte D. W. diese DVD-Box zum Preis von 139,- € erworben und den Betrag dann vereinbarungsgemäß auf ihr Konto bei der Volksbank Löbau-Zittau eG, Konto-Nummer … überwiesen.
Symbolfoto: ibphoto/BigstockEntsprechend ihrer vorgefassten Absicht habe die Angeklagte weder die DVD-Box geliefert noch den Kaufpreis zurückgezahlt.
II.
Die Angeklagte ist aus tatsächlichen Gründen freizusprechen. Die Angeklagte hat nicht im Sinne von § 263 Abs.1 StGB „getäuscht“.
Dem vorliegenden Sachverhalt liegt ein raffinierter ebay-„Dreiecks-Betrug“ zugrunde, wobei die „Zentralfigur“ des Geschehens eine Frau S. O. (Bl. 7 d. A.) gewesen ist.
Die Angeklagte geriet deshalb zu Unrecht in Verdacht, weil Frau O. mit ihren Manipulationen erreichte, dass die Geldzahlung der Geschädigten Frau W. – obwohl diese ihre nicht gelieferte DVD-Sammlung von Frau O. gekauft hatte – an Frau F. ging.
1.
Frau O. täuschte Frau W. und auf folgende Weise:
a. Im Rahmen einer „CHINESE_AUCTION“ verkaufte Frau O. unter ihrem eBay-Mitgliedsnamen s… als Verkäufer am 02.02.2010 mit Angebotsende 20:20:52 Uhr die DVD-Sammlung „Star Treck Voyager Staffel 1 – 7 neu! insgesamt 47 DVD“ zu 139,59 € an Frau D. W.. Frau W. ist die Geschädigte. Die Registrierungs-IP von s… bezieht sich laut den Bestandsdaten von eBay eindeutig auf Frau O..
b. Im Rahmen einer unmittelbar anschließenden „CHINESE_AUCTION“ ebenfalls bei eBay erwarb Frau O. wiederum unter ihrem eBay-Mitgliedsnamen s… als Käufer von „l…“ (das ist der eBay-Mitgliedsname […]