Tankstellen-Explosion: Reinigungsfirma haftet für Schäden
Das Urteil des OLG Celle (Az.: 14 U 113/23) befasst sich mit Schadensersatzansprüchen nach einer Explosion an einer Tankstelle, die während Reinigungsarbeiten aufgetreten ist. Die Klägerin, eine Tischlerei mit geplanter Nutzung der Tankstelle, macht Ansprüche gegen die Reinigungsfirma geltend. Das Gericht entscheidet teilweise zugunsten der Klägerin, indem es feststellt, dass die Beklagte zur Freistellung von Schadensersatzansprüchen verpflichtet ist und auÃergerichtliche Rechtsverfolgungskosten zu tragen hat. Es wird jedoch kein Anspruch auf Zahlung wegen nutzlos aufgewendeter Miete anerkannt, und die Revision wird nicht zugelassen.
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â Das Wichtigste in Kürze
Die Klägerin beauftragte die Beklagte mit der Reinigung von Tanks einer nicht mehr genutzten Tankstelle, die daraufhin explodierte.
Das Gericht stellt fest, dass die Beklagte die Klägerin von Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen hat und auÃergerichtliche Kosten zu erstatten sind.
Kein Anspruch auf Schadensersatz für nutzlos aufgewendete Miete, da diese auch ohne das Schadensereignis angefallen wäre.
Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit folgt aus den üblichen rechtlichen Grundlagen.
Revision wurde nicht zugelassen; das Urteil ist somit rechtskräftig.
Die Reinigung von Kraftstofftanks ist keine triviale Aufgabe. Sie erfordert die Einhaltung spezifischer Richtlinien, um Brand- und Explosionsgefahren zu vermeiden. Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) legen verbindliche Vorschriften für die sichere Durchführung von Reinigungsarbeiten fest. Betreiber sind verpflichtet, sich mit den aktuellen Vorschriften vertraut zu machen und Fachleute wie zertifizierte Tankschutzbetriebe hinzuzuziehen, um die Sicherheit zu gewährleisten. Nur so können die Herausforderungen bei der Reinigung von Kraftstofftanks gemeistert und Schäden oder Unfälle vermieden werden.
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