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Verkehrsunfall unter Alkoholisierung spricht für Unfallverursachung

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Schwerer Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss: Gericht legt hohe Haftungsquote gegen alkoholisierten Fahrer fest
Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main Az.: 26 U 11/23 vom 25.1.2024 betont die erhebliche Mitschuld eines alkoholisierten Fahrers bei einem Verkehrsunfall, der zu schweren Verletzungen einer Fußgängerin führte. Mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,96 Promille verursachte der Fahrer den Unfall, woraufhin das Gericht eine Haftungsquote von 75 % zu seinen Lasten festlegte und der Klägerin ein Schmerzensgeld von 52.500 € zusprach. Die Entscheidung unterstreicht die strenge Rechtsprechung bei Verkehrsunfällen unter Alkoholeinfluss, insbesondere die Bedeutung der Sorgfaltspflicht und der Haftungsverteilung.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 26 U 11/23 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Erhebliche Mitschuld des alkoholisierten Fahrers bei einem Verkehrsunfall.
Festlegung einer Haftungsquote von 75 % gegen den Fahrer.
Zuerkennung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 52.500 € an die verletzte Klägerin.
Blutalkoholkonzentration von 0,96 Promille als entscheidender Faktor für die Unfallverursachung.
Anscheinsbeweis spricht für die Trunkenheit als Unfallursache.
Betonung der grob fahrlässigen Verletzung der Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr.
Mitverschulden der Klägerin von 25 % aufgrund unzureichender Beachtung des Fahrzeugverkehrs.
Möglichkeit, Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil einzulegen.

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