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Verkehrsunfall durch Verlust von Gegenständen von Anhänger

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Gerichtliche Verurteilung wegen Verkehrsunfalls durch verlorene Gegenstände von Anhänger
Das Gericht hat entschieden, dass die Beklagten als Gesamtschuldner dem Kläger Schadensersatz in Höhe von 7.170,80 € plus Zinsen und vorprozessuale Kosten zahlen müssen. Dies folgt aus einem Verkehrsunfall, verursacht durch den Verlust von Gegenständen von einem Anhänger, den die Beklagten zu verantworten haben. Die Beweisaufnahme bestätigte, dass die vom Anhänger verlorenen Gegenstände den Schaden am Fahrzeug des Klägers verursacht haben, weshalb die Beklagten zu 100% haften.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 10 O 38/23 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, dem Kläger Schadensersatz in Höhe von 7.170,80 € plus Zinsen und Kosten für vorprozessuale Tätigkeiten zu zahlen.
Der Kläger machte Schadensersatz geltend für einen Verkehrsunfall, verursacht durch den Verlust von Gegenständen vom Anhänger eines bei den Beklagten versicherten Lkw.
Das Gericht stellte fest, dass die Beweisaufnahme eindeutig belegt, dass die verlorenen Gegenstände den Schaden verursacht haben.
Beweisführung und Überzeugung des Gerichts beruhten auf der detaillierten Schilderung des Klägers und der Zeugenaussagen.
Die Schadenshöhe wurde auf Grundlage eines Privatsachverständigengutachtens und unter Berücksichtigung von Nettoreparaturkosten, Wertminderung, Gutachterkosten und einer Kostenpauschale festgelegt.
Das Gericht bestätigte die 100%-ige Haftung der Beklagten für die unfallbedingten Schäden.
Ersatzfähigkeit der geltend gemachten Schäden wurde anerkannt, einschließlich der Kosten für das Sachverständigengutachten und einer allgemeinen Unfallpauschale.
Zinsanspruch und Kostenentscheidung basierten auf gesetzlichen Vorschriften und der festgestellten Schuld der Beklagten.

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Haftung bei Verlust von Gegenständen von Anhängern im Straßenverkehr
Im Straßenverkehr können sich Unfälle durch den Verlust von Gegenständen von Anhängern ereignen. Hierbei stellen sich besondere rechtliche Herausforderungen, da die Haftung des Versicherers des Anhängers nur dann besteht, wenn die überwiegende Unfallursache beim Anhänger liegt.

Dennoch können a[…]


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