Verkehrsunfall: Haftungsverteilung von 50 % bei Wendemanöver und Geschwindigkeitsüberschreitung
Das Landgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil Az.: 1 O 222/10 eine Haftungsverteilung von 50 % zwischen den beiden Unfallparteien festgelegt, nachdem ein Verkehrsunfall während eines Wendemanövers stattfand. Der Kläger erhält Schadensersatz in Höhe von 2.740,63 € sowie vorgerichtliche Anwaltskosten, basierend auf der Überzeugung des Gerichts, dass sowohl der Beklagte als auch der Kläger zum Unfall beigetragen haben.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Das Gericht hat eine Haftungsverteilung von 50 % zwischen den Unfallbeteiligten vorgenommen.
Der Kläger wurde für den Schaden an seinem Fahrzeug und für vorgerichtliche Anwaltskosten entschädigt, allerdings wurde die Forderung nach Ersatz des entgangenen Gewinns aufgrund fehlender schlüssiger Darlegung abgelehnt.
Die Entscheidung basiert unter anderem auf der Feststellung, dass der Beklagte ein Wendemanöver durchführte, während der Kläger die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritt.
Die Beweisaufnahme erfolgte durch Zeugenvernehmung und ein Sachverständigengutachten, welches die Umstände des Unfalls klärte.
Die Schadensersatzansprüche des Klägers wurden teilweise anerkannt, basierend auf den Reparaturkosten und weiteren nachweisbaren Kosten.
Der Anspruch auf Ersatz für den Verdienstausfall des Taxis wurde aufgrund mangelnder konkreter Vorträge des Klägers nicht gewährt.
Der Geschwindigkeitsüberschreitung des Klägers und dem gleichzeitig durchgeführten Wendemanöver des Beklagten wurde jeweils gleiches Gewicht bei der Haftungsverteilung beigemessen.
Das Urteil betont die Bedeutung einer sorgfältigen und vollständigen Sachverhaltsdarstellung im Gerichtsverfahren.
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Haftungsverteilung bei Verkehrsunfällen durch Wendemanöver
Bei Verkehrsunfällen, die durch Wendemanöver verursacht werden, ist die Haftungsverteilung zwischen den beteiligten Parteien[…]