Mietverhältnis gekündigt: Kautionsentzug als erhebliche Pflichtverletzung
Das Landgericht München I hat in seinem Urteil vom 23.11.2022 entschieden, dass die Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter rechtens war, nachdem der Mieter das Kautionskonto aufgelöst und die Kaution abgehoben hatte. Die Berufung des Beklagten wurde zurückgewiesen und die Kündigung als wirksam bestätigt, da der Mieter eine erhebliche Pflichtverletzung begangen hat, die nicht durch nachträgliche Zahlung des Kautionsbetrags geheilt werden konnte.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Wirksame Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter wegen Auflösung des Kautionskontos durch den Mieter.
Die Berufung des Beklagten wurde zurückgewiesen; die Kündigung bleibt bestehen.
Eine erhebliche Pflichtverletzung des Mieters liegt vor, da er eigenmächtig auf das Kautionskonto zugegriffen hat.
Die nachträgliche Zahlung des Kautionsbetrags heilt die Kündigung nicht.
Die Kündigung war sowohl formell als auch materiell wirksam.
Der Mieter hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Dem Beklagten wurde eine Räumungsfrist bis zum 31.03.2023 gewährt.
Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Mietsicherheit und den Schutz des Vermieters bei Pflichtverletzungen durch den Mieter.
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Mietvertragskündigung bei unrechtmäßiger Kautionskonto-Auflösung: Rechtliche Konsequenzen für Mieter
Die Auflösung des Kautionskontos durch den Mieter kann erhebliche rechtliche Konsequenzen haben, insbesondere wenn dies gegen die vertraglichen Vereinbarungen verstößt. Laut § 551 BGB kann der Mieter das Mietverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende kündigen. Wenn der Mieter jedoch das Kautionskonto eigenmächtig auflöst, kann dies als Vertragsbruch gewertet werden und dem Vermieter das Recht zur fristlosen Kündigung einräumen.
In solchen Fällen ist es wichtig, dass der Mieter die rechtlichen Rahmenbedingungen kennt und sorgfältig vorgeht. Eine nachträgliche Zahlung des Kautionsbe[…]