Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Hausratversicherung – Wirksamkeit Schlüsselklausel in allgemeinen Versicherungsbedingungen

Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de

LG Frankfurt bestätigt Zurückweisung der Berufung im Streit um Schlüsselklausel in Hausratversicherung
Das Urteil des Landgerichts Frankfurt Az.: 2-08 S 7/14 bestätigt die Zurückweisung der Berufung der Klägerin gegen ein früheres Urteil des Amtsgerichts Frankfurt. Es stellt klar, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat und die rechtliche Beurteilung der Schlüsselklausel in den allgemeinen Versicherungsbedingungen der Hausratversicherung nicht beeinflusst. Die Entscheidung unterstreicht die Wichtigkeit klar definierter Versicherungsbedingungen und die Pflichten der Versicherungsnehmer im Umgang mit Schlüsseln.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 2-08 S 7/14 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts wird einstimmig zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens sind von der Klägerin zu tragen.
Das Gericht betont die klare und eindeutige Definition von echten und falschen Schlüsseln in den Versicherungsbedingungen.
Es wird hervorgehoben, dass die rechtliche Definition eines falschen Schlüssels nicht zwangsläufig der strafrechtlichen Definition folgen muss.
Die Beweislast bezüglich der Existenz weiterer Originalschlüssel liegt bei der Klägerin.
Das Gericht sieht keine Verletzung des Transparenzgebots durch die Versicherungsbedingungen.
Die vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils ohne Sicherheitsleistung wird bestätigt.
Die Entscheidung verdeutlicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung und Kommunikation in Versicherungsangelegenheiten.

[toc]
BGH bestätigt Wirksamkeit der erweiterten Schlüsselklausel in Hausratversicherungen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 05.07.2023 (Az. IV ZR 118/22) die Wirksamkeit der sogenannten „erweiterten Schlüsselklausel“ in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (A[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv