Öffentliche Lasten auf Grundbesitz: Abwasser- und Abfallgebühren im Fokus
Das Urteil des VG Schleswig (Az.: 4 A 1/22) vom 15.11.2023 behandelt einen Rechtsstreit um rückständige Abwasser- und Abfallgebühren aus dem Jahr 2004, für die eine GbR als neue Eigentümerin eines Grundstücks in Anspruch genommen wird. Das Gericht hebt den Duldungsbescheid der Beklagten bezüglich der Gebühren auf, wobei die Klägerin 66% und die Beklagte 34% der Verfahrenskosten tragen muss. Zentrale Punkte sind die dingliche Haftung für öffentliche Lasten, die Rechtsfolgen des Insolvenzverfahrens des Voreigentümers sowie die Anwendbarkeit von Verjährungs- und Verwirkungsgrundsätzen.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Aufhebung des Duldungsbescheids für Abwasser- und Abfallgebühren aus 2004.
Dingliche Haftung setzt eine spezifische gesetzliche Grundlage voraus.
Keine automatische Haftung des neuen Eigentümers für öffentliche Lasten des Voreigentümers.
Das Insolvenzverfahren des Voreigentümers unterbricht die Verjährung von Forderungen.
Restschuldbefreiung des Voreigentümers entbindet nicht von der Haftung für bestimmte öffentliche Lasten.
Die Anwendung von Verjährungsfristen muss individuell geprüft werden.
Verwirkung von Ansprüchen benötigt ein Umstands- und Zeitmoment.
Ermessensentscheidungen der Behörde müssen auf Treu und Glauben basieren.
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Öffentliche Lasten auf Grundbesitz: Abwasser- und Abfallgebühren im Fokus
(Symbolfoto: Andrii Yalanskyi /Shutterstock.com)
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