Verkehrsunfall auf Tankstellengrundstück: Hälftige Haftungsteilung bei beiderseitigen Verkehrsverstößen
Das Landgericht Saarbrücken hat in seinem Urteil vom 21.11.2014 (Az.: 13 S 138/14) eine teilweise Änderung des erstinstanzlichen Urteils vorgenommen. Die Beklagten wurden als Gesamtschuldner zur Zahlung von Schadensersatz und vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten an die Klägerin verurteilt, nachdem eine Kollision mit einem Linksabbieger auf einem Tankstellengrundstück mit dem Fahrzeug des Gegenverkehrs stattgefunden hatte. Eine hälftige Haftungsteilung wurde aufgrund beiderseitiger Verkehrsverstöße festgelegt.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Die Berufung der Beklagten hatte teilweise Erfolg, führte aber zur Verurteilung als Gesamtschuldner zur Zahlung.
Die Geschwindigkeitsüberschreitung der Zweitbeklagten konnte nicht eindeutig nachgewiesen werden.
Ein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot wurde der Zweitbeklagten zur Last gelegt.
Die Klägerin hatte keinen schwerwiegenden Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung begangen.
Die Zeugin der Klägerin verstieß jedoch gegen § 9 Abs. 3 StVO, indem sie entgegenkommende Fahrzeuge nicht durchfahren ließ.
Es wurde eine hälftige Haftungsteilung zwischen Klägerin und Beklagten aufgrund der beiderseitigen Verkehrsverstöße festgelegt.
Die Klägerin konnte ihren Schaden teilweise ersetzt bekommen.
Die Kostenentscheidung und die Nichtzulassung der Revision basieren auf gesetzlichen Grundlagen.
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Haftungsverteilung bei Kollisionen auf Tankstellengrundstücken
(Symbolfoto: Scharfsinn /Shutterstock.com)
Bei einer Kollision zwischen einem Linksabbieger und einem Fahrzeug des Gegenverkehrs auf einem Tankstellengrundstück ist die Haftungsverteilu[…]