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Grundstückskaufvertrag – fehlende baurechtliche Genehmigung für Dachgeschosswohnung

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Oberlandesgericht Düsseldorf: Kein Schadensersatz bei fehlender baurechtlicher Genehmigung
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil Az.: I-21 U 94/14 die Berufung der Klägerin gegen das erstinstanzliche Urteil zurückgewiesen. Die Klägerin hatte eine Kaufpreisminderung und Schadensersatz aufgrund einer fehlenden baurechtlichen Genehmigung für Dachgeschosswohnungen gefordert. Das Gericht entschied, dass die Klägerin den Beklagten keine angemessene Nachbesserungsfrist gesetzt hatte und ihre Mitwirkungspflicht bei der Nacherfüllung nicht erfüllte. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: I-21 U 94/14 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Die Berufung der Klägerin wurde zurückgewiesen.
Die Klägerin forderte Kaufpreisminderung und Schadensersatz wegen fehlender baurechtlicher Genehmigung.
Das Gericht stellte fest, dass keine angemessene Nachbesserungsfrist gesetzt wurde.
Die Mitwirkungspflicht der Klägerin bei der Nacherfüllung wurde als nicht erfüllt angesehen.
Kosten des Berufungsverfahrens werden von der Klägerin getragen.
Die Mangelhaftigkeit des Objekts wurde im Hinblick auf die baurechtliche Genehmigung diskutiert.
Die Aussicht auf Erfolg der Berufung wurde als gering eingeschätzt.
Das Urteil betont die Wichtigkeit der korrekten Fristsetzung und Mitwirkung bei der Nacherfüllung.

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Grundstückskaufvertrag: Baurechtliche Genehmigung im Fokus
Ein Grundstückskaufvertrag kann ungültig werden, wenn eine fehlende baurechtliche Genehmigung für eine Dachgeschosswohnung festgestellt wird. Laut dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12.04.2013 (Az. V ZR 266/11) stellt eine fehlende Baugenehmigung in der Regel einen Sachmangel des Grundstücks dar. In solchen Fällen kann der Käufer den Kaufvertrag rückgängig machen und den Kaufpreis mindern. Dies ist jedoch nicht automatisch der Fall, da es auf die individuellen Umstände des Kaufs ankommt.

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