Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Gebrauch eines Kraftfahrzeugs ohne Haftpflichtversicherungsschutz

Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de

OLG Hamm – Az.: III-5 RVs 20/18 – Beschluss vom 01.03.2018

Das angefochtene Urteil wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Strafkammer des Landgerichts Essen zurückverwiesen.
Gründe
I.

Das Amtsgericht – Strafrichter – Essen-Steele verhängte gegen den Angeklagten mit Urteil vom 20. Juli 2017 wegen fahrlässigen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu jeweils 7,00 EUR. Gegen dieses in Anwesenheit des Angeklagten und seines Verteidigers verkündete Urteil legte der Angeklagte rechtzeitig Rechtsmittel ein, welches mangels Rechtsmittelwahl als Berufung durchgeführt wurde.

Das Landgericht Essen hat die Berufung mit dem angegriffenen Urteil vom 20. Juli 2017 verworfen. Die Kammer hat folgende tatsächliche Feststellungen getroffen:

„Der Angeklagte beabsichtigte, einen PKW zuzulassen. Zu diesem Zweck hatte er sich am 12.07.2016 eine vorläufige Deckungszusage in Form einer EVB-Nummer der B-Versicherung geben lassen.

Eine solche Versicherungsnummer berechtigt für die Dauer von sechs Monaten, ein Fahrzeug vorläufig zulassen zu dürfen.

Wird ein Fahrzeug in diesem Zeitraum auf die EVB-Nummer zugelassen, ist sie für 14 Tage aktiviert. In diesem Zeitraum ist der Versicherungsnehmer gehalten, einen Versicherungsvertrag abzuschließen. Geschieht dies nicht, so kündigt die Versicherung den Versicherungsschutz nach Mahnung auf und veranlasst die Stillegung des Fahrzeugs beim Straßenverkehrsamt. Bis zur Kündigung besteht der vorläufige Versicherungsanspruch zur Absicherung des Direktanspruchs fort.

Der Angeklagte wickelte die PKW-Anmeldung über den Zeugen U ab, der eine Generalagentur für die D-Versicherung in B betreibt.

(Symbolfoto: Andrey_Popov/Shutterstock.com)

Der Angeklagte meldete am 12.07.2016 mit einer EVB-Nummer den PKW der Marke Fiat Multipla, Kennzeichen X, dessen Halter er war, an. Einen Versicherungsvertrag schloss der Angeklagte nicht ab, obwohl er mehrfach mit einfachen Brief durch die Versicherung dazu entsprechend aufgefordert worden war. Der Angeklagte leistete auch keine Zahlungen. Die Versicherung künd[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv