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WEG – Gebäudetrennwand muss brandschutztechnisch ertüchtigt sein – Feuerwiderstandsklasse

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Baumängel: Hamburgisches Landgericht verurteilt Wohnungseigentümergemeinschaft zur Beseitigung von Gebäudetrennwand-Fehlern
Das Landgericht Hamburg hat in seinem Urteil vom 16.06.2023 (Az. 325 O 159/21) die Beklagten, organisiert als Wohnungseigentümergemeinschaft, als Gesamtschuldner zu verschiedenen Maßnahmen verurteilt, um Baumängel zu beseitigen, die das benachbarte Eigentum des Klägers beeinträchtigen.

Diese Maßnahmen umfassen unter anderem das sachgerechte Schließen von Anschlussfugen, die Herstellung eines dauerhaft wasserdichten Überlappungsbereichs zwischen den Dächern, das Verputzen einer Giebelwand und die Ertüchtigung einer anderen Wand zur Erreichung einer bestimmten Feuerwiderstandsklasse. Weitergehende Forderungen des Klägers wurden abgewiesen.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 325 O 159/21 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Beklagte als Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind gemeinsam für Baumängel verantwortlich.
Verpflichtung zur Beseitigung von Baumängeln, die das benachbarte Grundstück beeinträchtigen.
Anschlussfugen zwischen den Häusern müssen sachgerecht geschlossen werden.
Wasserdichte Überlappung der Dachflächen muss hergestellt werden.
Verputzung der Giebelwand und Ertüchtigung zur Erreichung der Feuerwiderstandsklasse REI 60 ist erforderlich.
Abweisung weitergehender Forderungen des Klägers, inklusive Ansprüche auf Entfernung bestimmter Dämmungsteile.
Kostenverteilung: Die Beklagten tragen 76 % und der Kläger 24 % der Kosten.
Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung.

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Brandschutztechnische Ertüchtigung von Gebäudetrennwänden
(Symbolfoto: Zakhar Mar /Shutterstock.com)

Die brandschutztechnische Ertüchtigung von Gebäudetrennwänden ist[…]


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