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Berufsunfähigkeitsversicherung – Berufsunfähigkeit nach Anlage eines künstlichen Darmausgangs

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Berufsunfähigkeit nach künstlichem Darmausgang: Oberlandesgericht Saarbrücken entscheidet zugunsten des Klägers
Im Fall des Oberlandesgerichts Saarbrücken (Az.: 5 U 40/13) wurde entschieden, dass der Kläger, ein Immobilienmakler mit einem künstlichen Darmausgang, Anspruch auf Zahlungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung hat. Das Gericht erkannte an, dass die Unberechenbarkeit seiner Darmtätigkeit und die damit verbundenen psychischen Belastungen es ihm unmöglich machen, seinen Beruf angemessen auszuüben. Eine Umorganisation seines Betriebes oder die Verweisung auf einen anderen Beruf waren ihm nicht zumutbar. Folglich wurde die Beklagte verpflichtet, dem Kläger die vereinbarte Rente und eine Beitragsbefreiung zu gewähren.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 5 U 40/13 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Anerkennung der Berufsunfähigkeit eines Immobilienmaklers mit künstlichem Darmausgang.
Unzumutbarkeit der Fortführung seiner beruflichen Tätigkeit aufgrund physischer und psychischer Belastungen.
Ablehnung der Möglichkeit einer sinnvollen Umorganisation seines Betriebes oder der Verweisung auf einen anderen Beruf.
Verpflichtung der Versicherung zur Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente und zur Beitragsbefreiung.
Berücksichtigung der individuellen Situation des Klägers, insbesondere der Schwierigkeiten im Kundenkontakt.
Beweisführung durch umfassende medizinische Gutachten und Zeugenaussagen.
Keine Umkehrung der Beweislast trotz früherer Vereinbarungen über mögliche Ansprüche.
Bestätigung der Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken durch das Oberlandesgericht.

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Berufsunfähigkeitsversicherung bei Erkrankungen wie Morbus Crohn
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) kann für Menschen mit Erkrankungen wie Morbus Crohn eine wichtige Absicherung sein. Laut transparent-beraten.de ist es ratsam, Zuschläge in der BU-Versicherung zu bevorzugen, da diese im Falle einer Berufsunfähigkeit durch Morbus Crohn zahlt. Dies gilt auch, wenn eine Anlage eines künstlichen Darmausgangs notwendig ist, wie in einem Urteil des LSG Thüringen vom 28.05.2008 erwähnt wird.

Bei der Antragst[…]


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