Sturmschaden: Kläger scheitert vor Gericht – Nachweis von Windstärke 8 nicht erbracht
Das Landgericht München I wies die Klage eines Wohngebäudeversicherungsnehmers ab, der Schadensersatz für einen behaupteten Sturmschaden forderte. Der Kläger konnte nicht nachweisen, dass der Schaden durch einen Sturm der Windstärke 8 verursacht wurde, wie es die Versicherungsbedingungen vorsehen. Trotz des Gutachtens des Deutschen Wetterdienstes, das eine starke Wahrscheinlichkeit für einen Sturm belegte, erfüllte dies nicht den geforderten Vollbeweis.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Klageabweisung: Das Gericht wies die Klage mangels Beweises für einen Sturmschaden ab.
Windstärke 8: Der Kläger konnte nicht nachweisen, dass ein Sturm der Windstärke 8 aufgetreten war.
Sachverständigengutachten: Ein Gutachten des Deutschen Wetterdienstes reichte für den erforderlichen Vollbeweis nicht aus.
Beweismaß: Das Gericht forderte volle Überzeugung, nicht nur eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Sturmereignis.
Keine Beweiserleichterung: Das Gericht sah keine Notwendigkeit für eine Beweiserleichterung für den Kläger.
Schadensursache: Es bestanden Zweifel, ob der Schaden direkt durch den Sturm verursacht wurde.
Folgeschäden: Der Kläger konnte nicht beweisen, dass der Schaden eine direkte Folge des Sturms war.
Kostenübernahme: Der Kläger musste die Kosten des Rechtsstreits tragen.
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Wohngebäudeversicherung und Sturmschäden: Der Nachweis als Herausforderung
(Symbolfoto: raulcoca /Shutterstock.com)
Ein Sturmschaden an einem Gebäude kann schnell zu einer finanziellen Belastung für den Eigentümer werden. Eine Wohngebäudeversicherung sollte in solchen Fällen einspringen und die Kosten übernehmen. Allerdings muss der Versicherungsnehmer den Nachweis erbringen, dass der Schaden tats[…]