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Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrbereitschaft – Zusicherung bei Fahrzeugkauf

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Oberlandesgericht Hamm
Az: 28 U 42/09
Urteil vom 12.05.2009

Die Berufung des Beklagten gegen das am 19.11.2008 verkündete Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Gründe:
I.
Die Klägerin verlangt Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen gebrauchten, erstmals 1988 zugelassenen Toyota Landcruiser im Rahmen eines Geschäfts von privat zu privat über die Internetplattform „ebay“.

Der Beklagte, der Eigentümer des vorgenannten Fahrzeugs war, stellte es am 8. August 2005 zur Hauptuntersuchung vor. Dort wurden erhebliche Mängel beanstandet. Der Wagen erhielt unter anderem aufgrund von Korrosionsschäden, die Rahmen und tragende Teile erheblich schwächten, keine Prüfplakette. Der Beklagte ließ Reparaturbleche aufschweißen. Bei der erneuten Vorführung zum TÜV erhielt das Fahrzeug die Prüfplakette.

Im September 2006 bot der Beklagte den Wagen bei „ebay“ zum Verkauf an. Den Kilometerstand gab er mit 335.000 an. In dem Versteigerungsangebot des Beklagten heißt es unter anderem:

„TÜV bis 08/2007. Das Fahrzeug ist in einem für das Alter guten Zustand mit Gebrauchsspuren. Abgemeldet, aber fahrbereit. Also ein geiles Teil mit Nehmerqualitäten. …

Nun das Übliche: Laut der neuen EU-Regelung muss ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass dieser Artikel gebraucht von privat verkauft wird und aus diesem Grund jeglicher Garantieanspruch entfällt. EU-Disclaimer: Der Artikel wird „so wie er ist“ von privat verkauft, daher wird das Fahrzeug als Teileträger verkauft. Keine Garantie. Mit der Abgabe des Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie oder Rückgabe bei Gebrauchtwagen völlig zu verzichten. Mit der Abgabe des Gebotes akzeptiert der Bietende diese Bedingungen und verzichtet bewusst auf die vorgenannte EU-Gewährleistung/Garantie…“

Wegen der weiteren Einzelheiten des Verkaufsangebots wird auf GA 43/44, 47/48 Bezug genommen. Die Klägerin ersteigerte den Wagen am 25. September 2006 für 4.909 EUR, ohne ihn zu[…]


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