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Löschung eines Nacherbenvermerks

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Nacherbenrechte: OLG Bamberg betont Bedeutung des rechtlichen Gehörs bei Löschung von Nacherbenvermerken
Das Oberlandesgericht Bamberg bestätigte in seinem Urteil, dass bei der Löschung eines Nacherbenvermerks aus dem Grundbuch den Nacherben rechtliches Gehör gewährt werden muss. Dies gilt selbst bei unstrittiger Entgeltlichkeit der Verfügung. Das Urteil betont die Bedeutung des rechtlichen Gehörs und des Schutzes von Minderjährigen in Erbangelegenheiten, speziell bei der Übertragung von Eigentum an Grundstücken.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 3 W 3/15 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Bestätigung der Wichtigkeit des rechtlichen Gehörs für Nacherben bei Löschung eines Nacherbenvermerks.
Das Urteil erging im Zusammenhang mit einem Grundstücksverkauf und der Löschung eines Nacherbenvermerks aus dem Grundbuch.
Erbengemeinschaft als Eigentümer des betroffenen Grundstücks.
Die Beteiligten zu 5) – 7) als minderjährige Nacherben und deren Schutz stehen im Fokus.
Diskussion über die Entgeltlichkeit des Verkaufs und potenzielle Auswirkungen auf die Nacherben.
Der Verkaufsprozess und die Rolle eines Maklers wurden betrachtet.
Amtsgericht Aschaffenburg hat anfänglich die Löschung abgelehnt.
Das OLG Bamberg hebt die Bedeutung des Grundrechts auf rechtliches Gehör hervor.

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Nacherbenvermerk-Löschung und rechtliches Gehör
(Symbolfoto: Burdun Iliya /Shutterstock.com)

Im Verfahren auf Löschung eines Nacherbenvermerks wegen Unrichtigkeit des Grundbuchs (§ 22 GBO) ist das Grundbuchamt zur Ermittlung der Nacherben verpflichtet. Dabei muss das Grundbuchamt auch die Möglichkeit einer Pflegschaft für unbekannte Nacherben prüfen. Das Grundbuchamt hat zudem die Pflicht, den Nacherben rechtliches Gehör zu gewähren, bevor es über die Löschung des Nacherbenvermerks entscheidet.

In Fällen[…]


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