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Rechtsanwälte Kotz GbR

Altlasten – Hinweispflicht auf mögliche Kontamination

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 Bundesgerichtshof
Az.: V ZR 218/98
Urteil vom 01.10.1999
Vorinstanzen: OLG Zweibrücken, LG Kaiserslautern

Leitsatz:
Das Liegenschaftsamt einer kommunalen Selbstverwaltungskörperschaft ist als Verkäufer eines Grundstücks selbst auf die gezielte Frage nach Altlasten ohne dahingehende Anhaltspunkte nicht verpflichtet, sämtliche die Nachbargrundstücke betreffenden Akten auf – bis zu 30 Jahre zurückliegende – Hinweise auf eine mögliche Kontamination des Vertragsobjekts durchzusehen.

Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat auf die mündliche Verhandlung vom 1. Oktober 1999 für Recht erkannt:
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 7. Zivilsenats des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 25. Mai 1998 aufgehoben.
Die Sache wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen

Tatbestand:
Mit notariellem Vertrag vom 20. Dezember 1991 kaufte die Klägerin von der Beklagten ein innerstädtisches Grundstück von 2.402 qm, um eine Wohnanlage zu errichten. Das Kaufgrundstück, das der Beklagten im Rahmen eines Umlegungsverfahrens 1989 zugeteilt worden war, war früher, wie beiden Parteien bekannt war, als Fabrikgelände für eine Kleiderfabrik genutzt worden. Im Rahmen einer Maßnahme nach dem Städtebauförderungsgesetz wurde das ehemalige Fabrikgebäude 1986 abgerissen und das Gelände danach als Parkplatz benutzt. Das Grundstück ist nicht als altlastenverdächtig im Altlastenkataster aufgenommen. Im Kaufvertrag heißt es unter V 2:
„Für die angegebene Flächengröße sowie die Beschaffenheit des Grund und Bodens, insbesondere im Hinblick auf dessen Eignung als Baugrund, leistet der Verkäufer keine Gewähr. Besondere Eigenschaften sind nicht zugesichert.
Der Verkäufer versichert, dass ihm im Hinblick auf die Bodenbeschaffenheit keinerlei Altlasten (Kontaminationen) bekannt sind. Der Verkäufer leistet jedoch keine Gewähr, dass keinerlei solcher Altlasten bestehen. Der Verkäufer hat den Käu[…]


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