Kein Zusammenhang zwischen Verkehrsunfall und gesundheitlichen Beeinträchtigungen
Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies die Berufung des Klägers in einem Fall zurück, bei dem es um die Unfallursächlichkeit für gesundheitliche Beeinträchtigungen nach einem Verkehrsunfall ging. Der Kläger forderte ein höheres Schmerzensgeld und Ersatz für Therapiekosten, konnte jedoch keinen ausreichenden Nachweis für einen direkten Zusammenhang zwischen den Verletzungen und dem Unfall erbringen. Das Gericht sah die vorprozessuale Schmerzensgeldzahlung von 1.000 Euro als ausreichend an und lehnte weitergehende Forderungen ab.
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â Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Berufung zurückgewiesen: Das OLG Düsseldorf bestätigt die Entscheidung des Landgerichts Duisburg und weist die Berufung des Klägers zurück.
Unfallursächlichkeit: Streitpunkt war, ob und in welchem Umfang der Kläger durch den Unfall verletzt wurde.
Beweislast: Der Kläger konnte keine überzeugenden Beweise für einen direkten Zusammenhang zwischen dem Unfall und seinen langfristigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorlegen.
Gutachten und Diagnosen: Verschiedene Gutachten und ärztliche Diagnosen deuteten eher auf degenerative Veränderungen hin, die nicht direkt mit dem Unfall in Verbindung standen.
Schmerzensgeld:Â Die Zahlung von 1.000 Euro Schmerzensgeld durch den Beklagten wurde als angemessen erachtet.
Therapiekosten: Die Forderung nach Ersatz der Therapiekosten für die StoÃwellenbehandlung wurde abgelehnt, da diese nicht als unfallbedingt angesehen wurden.
Keine weiteren Ansprüche: Zusätzliche Ansprüche des Klägers, insbesondere bezüglich zukünftiger Schäden, wurden nicht anerkannt.
Keine Revision zugelassen:Â Das Urteil ist weitgehend abschlieÃend, da keine Revision zugelassen wurde.
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Verkehrsunfälle und gesundheitliche Beeinträchtigungen: Die Herausforderung der Unfallursächlichkeit
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