Kündigung Mietvertrag wegen Beleidigung: Wann ist sie gerechtfertigt?
Das Amtsgericht Charlottenburg hat entschieden, dass die fristlose und die ordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses durch die Vermieterin unbegründet waren. Die Beleidigungen der Mieter gegenüber Mitarbeitern der Vermieterin („faul“, „talentfreie Abrissbirne“) wurden nicht als ausreichend schwerwiegend für eine Kündigung angesehen. Eine vorherige Abmahnung wäre erforderlich gewesen.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Klage abgewiesen: Das Gericht wies die Klage der Vermieterin auf Räumung und Herausgabe der Wohnung ab.
Fristlose Kündigung nicht gerechtfertigt: Die Bezeichnungen der Mitarbeiter als „faul“ und „talentfreie Abrissbirne“ rechtfertigten keine fristlose Kündigung.
Gewicht der Beleidigungen: Das Gericht bewertete die Beleidigungen als nicht schwerwiegend genug für eine sofortige Kündigung.
Erforderlichkeit einer Abmahnung: Vor einer Kündigung hätte eine Abmahnung erfolgen müssen.
Ordentliche Kündigung ebenfalls unbegründet: Auch für eine ordentliche Kündigung sah das Gericht keine ausreichende Begründung.
Berücksichtigung des Sachverhalts: Die Äußerungen standen im Zusammenhang mit Lärmbelästigungen, die die Mieter als störend empfanden.
Kosten des Rechtsstreits: Diese trägt die Klägerin.
Vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils: Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, unter bestimmten Bedingungen zur Sicherheitsleistung.
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(Symbolfoto: Tavarius /Shutterstock.com)Eine Mietvertragskündigung wegen Beleidigung von Mitarbeitern des Vermieters ist möglich, wenn es sich um schwerwiegende Vertragsverletzungen handelt. In solchen Fällen kann eine fristlose Kündigung ausgesprochen werde[…]