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Fluggesellschaftshaftung bei Antritt einer Flugreise ohne gültige Einreisepapiere

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Flugreise ohne gültige Papiere: Keine Haftung für Airlines
Das Landgericht Köln wies die Klage von zwei Flugpassagieren ab, die Schadensersatz und Bonusmeilen von einer Fluggesellschaft forderten, nachdem sie aufgrund fehlender Visa in Indien die Einreise verweigert bekamen. Das Gericht entschied, dass die Fluggesellschaft keine Verantwortung für die Überprüfung der Einreisebestimmungen der Passagiere trägt und daher keine Haftung für die entstandenen Unannehmlichkeiten und Kosten übernimmt.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 8 O 265/14  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Klage abgewiesen: Das LG Köln entschied gegen die Kläger, die Schadensersatz von der Fluggesellschaft forderten.
Eigenverantwortung für Einreisedokumente: Passagiere sind selbst für die Einhaltung der Einreisebestimmungen verantwortlich.
Keine Haftung der Fluggesellschaft: Es besteht keine Pflicht der Fluggesellschaft, Passagiere über Einreisebestimmungen zu informieren oder diese zu überprüfen.
Nichterfüllung der Informationspflicht: Die Kläger konnten nicht nachweisen, dass die Fluggesellschaft sie fehlerhaft über die Einreisebestimmungen informierte.
Vertragliche Regelungen: Die Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB) der Fluggesellschaft schließen eine Haftung für Einreisebestimmungen aus.
Beweislast beim Kläger: Die Kläger blieben beweisfällig hinsichtlich ihrer Behauptung, fehlerhafte Informationen erhalten zu haben.
Kosten des Rechtsstreits: Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.
Vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils: Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, und der Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch eine Sicherheitsleistung abwenden.

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