Eine längere Erkrankung, die zu vorübergehender Arbeitsunfähigkeit führt, ist für Betroffene mit erheblichen finanziellen Folgen verbunden. Zwar zahlt der Arbeitgeber bei Krankheit das Gehalt bis zu sechs Wochen weiter. Danach übernimmt jedoch die Krankenkasse. Sie zahlt das sogenannte Krankengeld, das allerdings nur einen Anteil des bisherigen Einkommens beträgt. Die daraus resultierende Einkommenslücke müssen Betroffene selbst ausgleichen. Eine Möglichkeit um sich zu schließen bietet eine Krankentagegeld-Versicherung.
Begriffe: Krankengeld vs. Krankentagegeld
Krankengeld von der GKV oder Krankentagegeldversicherung über eine PKV? – Symbolfoto: RaStudio / Bigstock
Die Begriffe Krankengeld und Krankentagegeld werden leicht verwechselt, dabei bezeichnen sie zwei völlig unterschiedliche Leistungen. Das von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlte Krankengeld entspricht 70 Prozent des bisherigen Bruttoeinkommens (maximal 90 Prozent des letzten Nettoeinkommens). Privat Krankenversicherte erhalten grundsätzlich kein Krankengeld. Sie haben die Möglichkeit, sich über eine private Zusatzversicherung abzusichern, die ihnen im Fall einer längeren Erkrankung ein Krankentagegeld zahlt. Auch gesetzlich Versicherten steht es frei, eine Krankentagegeld-Versicherung abzuschließen, um sich für den Fall einer unvorhergesehenen Arbeitsunfähigkeit finanziell abzusichern.
Für wen ist eine Krankentagegeld-Versicherung sinnvoll?
Ob der Abschluss einer Krankentagegeld-Versicherung sinnvoll ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Vor allem ist wichtig, ob der Betroffene gesetzlich oder privat krankenversichert und ob er Arbeitnehmer oder Selbstständiger ist.
Arbeitnehmer mit gesetzlicher Krankenversicherung
Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer e[…]