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Fahrerlaubnisentziehung wegen Amphetaminkonsums

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Amphetamin im Blut: Fahrerlaubnisentziehung rechtmäßig?
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigte die Entscheidung zur Fahrerlaubnisentziehung aufgrund von Amphetaminkonsum. Trotz hoher Amphetamin-Konzentration im Blut des Antragstellers und dessen Einwände gegen die Verwertbarkeit des ärztlichen Befundberichts wurde die Beschwerde zurückgewiesen. Das Gericht hielt die Untersuchungsergebnisse für korrekt und die daraus resultierende Entziehungsverfügung für rechtmäßig.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 16 B 1487/14  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Beschwerde zurückgewiesen: Das Oberverwaltungsgericht lehnte die Beschwerde gegen die Fahrerlaubnisentziehung ab.
Hohe Amphetaminkonzentration: Im Blut des Antragstellers wurde eine hohe Amphetaminkonzentration von 740 ng/ml festgestellt.
Zweifel an Untersuchungsergebnissen: Der Antragsteller zweifelte die Richtigkeit der Ergebnisse an, was jedoch vom Gericht abgelehnt wurde.
Vergleichbare Fälle: Das Gericht bezog sich auf ähnliche Fälle mit hohen Amphetaminkonzentrationen, um seine Entscheidung zu stützen.
Keine Bewegungseinschränkung: Trotz hoher Drogenkonzentration im Blut wurde festgestellt, dass keine schwerwiegende Bewegungseinschränkung vorlag.
Rechtmäßigkeit der Entziehungsverfügung: Das Gericht bestätigte die Rechtmäßigkeit der Fahrerlaubnisentziehung.
Interessenabwägung: Die Interessenabwägung des Verwaltungsgerichts wurde als nicht zu beanstanden befunden.
Schutz der öffentlichen Sicherheit: Die Entscheidung betonte die Bedeutung des Schutzes der öffentlichen Sicherheit im Straßenverkehr.

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