Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrerlaubnisentziehung – Bewertung Zeugenaussage durch Fahrerlaubnisbehörde

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Fahrerlaubnisbehörde und Zeugenaussagen: Wann gilt man als fahrunfähig?
Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bestätigt die Entziehung der Fahrerlaubnis einer Klägerin aufgrund der Nichtvorlage eines Fahreignungsgutachtens. Trotz der Berücksichtigung mehrerer Fristverlängerungen und der Abwägung von Zeugenaussagen, befand das Gericht die Zweifel an der Fahrbefähigung der Klägerin als gerechtfertigt. Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung behördlicher Anforderungen und der Bewertung der Fahreignung in Verkehrssicherheitsfragen.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 11 ZB 14.2497  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Fahrerlaubnisentzug: Klägerin verliert ihre Fahrerlaubnis aufgrund der Nichtvorlage eines erforderlichen Fahreignungsgutachtens.
Rechtliche Grundlage: Das Gericht stützt seine Entscheidung auf § 46 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. § 11 Abs. 8 FeV, welcher die Entziehung bei Nichteignung regelt.
Bewertung der Zeugenaussagen: Trotz fehlender gerichtlicher Feststellung in den genannten Vorfällen waren die Zeugenaussagen für die Entscheidungsfindung relevant.
Konkrete Vorfälle: Zwei spezifische Ereignisse, einer im November 2011 und ein weiterer im März 2012, führten zu erheblichen Befähigungszweifeln bei der Klägerin.
Entscheidungsfindung: Das Gericht bestätigt die Auffassung des Verwaltungsgerichts hinsichtlich der Unsicherheit im Straßenverkehr der Klägerin.
Kosten des Verfahrens: Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Streitwertfestsetzung: Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wurde auf 12.500 Euro festgesetzt.
Rechtskraft: Mit der Ablehnung des Berufungsantrags wird die Entscheidung des Verwaltungsgerichts rechtskräftig.

Sind Sie mit der Entscheidung eines Gerichts in Bezug auf die Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis nicht einverstanden? Unsere erfahrenen Re[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv