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Parkplatzunfall – Anscheinsbeweis gegen nach links in fließenden Verkehr einbiegenden Fahrer

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Fahrer haftet bei Unfall: Anscheinsbeweis bei Einfahrt in fließenden Verkehr
In einem Verkehrsunfallfall, bei dem ein Fahrer von einem Parkplatz in den fließenden Verkehr einbog und es zu einer Kollision kam, wurde die Klage des Fahrers abgewiesen. Das Gericht stellte fest, dass der Fahrer des klagenden Fahrzeugs die Hauptschuld trug, da er beim Einfahren in den fließenden Verkehr die nötige Sorgfalt nicht beachtet hatte. Das Urteil betont die Bedeutung der Einhaltung von Verkehrsregeln und Sorgfaltspflichten beim Einfahren in den fließenden Verkehr.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 4 O 280/13  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Klage abgewiesen: Das Gericht lehnte den Schadensersatzanspruch des Klägers ab.
Verletzung der Sorgfaltspflicht: Der Fahrer des klägerischen Fahrzeugs verletzte beim Einfahren in den fließenden Verkehr seine Sorgfaltspflicht gemäß § 10 StVO.
Anscheinsbeweis: Es wurde angenommen, dass der einfahrende Fahrer für den Unfall verantwortlich ist, da er in den fließenden Verkehr einbog.
Beweislage: Der Kläger konnte den Anscheinsbeweis nicht widerlegen.
Sachverständigengutachten: Das Gutachten bestätigte, dass der Unfall durch das Verhalten des klägerischen Fahrers verursacht wurde.
Zeugenaussagen: Zeugen bestätigten die Einschätzung des Sachverständigen.
Keine erhöhte Geschwindigkeit: Keine Beweise für überhöhte Geschwindigkeit des Fahrzeugs der Beklagten.
Verantwortung: Letztlich lag die Hauptverantwortung für den Unfall beim Fahrer des klägerischen Fahrzeugs.

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