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Wohnungskauf – kann werkvertragliche Gewährleistung vereinbart werden?

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Wohnungskauf: Wann ist eine werkvertragliche Gewährleistung sinnvoll?
Das Oberlandesgericht Brandenburg bestätigte im Wesentlichen das Urteil des Landgerichts Potsdam, wonach eine Wohnungseigentümergemeinschaft von einem Verkäufer einen Kostenvorschuss zur Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum fordern kann. Dies basiert auf einer vereinbarten werkvertraglichen Gewährleistung. Der Beklagte muss die Kosten für beide Instanzen sowie teilweise die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens tragen.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 4 U 22/23  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Berufung zurückgewiesen: Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam wurde abgelehnt.
Kostenvorschuss: Die Klägerin, eine Wohnungseigentümergemeinschaft, hat Anspruch auf einen Kostenvorschuss von 55.000 Euro zur Mängelbeseitigung.
Werkvertragliche Gewährleistung: Die Anwendung des werkvertraglichen Sachmangelgewährleistungsrechts wurde zwischen dem Ersterwerber und dem Verkäufer vereinbart.
Wirksame Abtretung: Die Gewährleistungsansprüche wurden wirksam an die Klägerin abgetreten.
Mängel bestätigt: Die vom Sachverständigen festgestellten Mängel am Gemeinschaftseigentum wurden als zutreffend anerkannt.
Keine Verjährung: Die Verjährung der Gewährleistungsansprüche wurde durch ein selbständiges Beweisverfahren gehemmt.
Kostenentscheidung: Der Beklagte muss die Kosten des Rechtsstreits und teilweise die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens tragen.
Prozessführungsbefugnis: Die Klägerin ist prozessführungsbefugt, da sie behauptet, Inhaberin eines bestimmten Rechts zu sein.

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