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Rechtsanwälte Kotz GbR

Umtausch von Weihnachtsgeschenken und sonstige Käuferrechte

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Es kommt darauf an, wo man die Geschenke gekauft hat. Hat man die Geschenke in einem Ladenlokal vor Ort gekauft, so kann man die Geschenke nicht einfach umtauschen bzw. zurückgeben. Viele Händler gewähren jedoch aus Kulanz einen Umtausch. Hierauf hat man jedoch keinen gesetzlichen Anspruch!
Wurden die Weihnachtsgeschenke vom Verbraucher in einem Internetshop, per Telefon, per Telefax oder im Versandhandel gekauft (sog. Fernabsatzvertrag), so können die Verträge innerhalb von 2 Wochen ab Erhalt der Ware widerrufen werden. Hat man die Weihnachtsgeschenke über das Internetauktionshaus eBay gekauft, so können die Verträge innerhalb von 1 Monat widerrufen werden.
Wer trägt die Rücksendekosten bei Fernabsatzverträgen? Die Kosten der Rücksendung muss der Verbraucher tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40,00 € nicht übersteigt. In allen anderen Fällen muss der Verkäufer die Rücksendekosten tragen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs (z.B. Diebstahl oder Zerstörung) der Ware trägt der Verkäufer.
Mangelhafte Ware – Welche Rechte hat man? Einem Verbraucher steht bei dem Kauf von Neuware eine Gewährleistungszeit von 24 Monaten und bei Gebrauchtware von 12 Monaten – ab Erhalt der Ware – zu. Die Gewährleistung kann nur bei Kaufverträgen zwischen zwei Verbrauchern ausgeschlossen werden (z.B. Privatverkauf über das Internetauktionshaus eBay). Ist die erhaltene Ware mangelhaft, so muss man als Käufer vom Verkäufer „Nacherfüllung“ verlangen. Der Verkäufer kann die Ware reparieren oder austauschen. Die im Rahmen der Nacherfüllung anfallenden Kosten hat der Verkäufer zu tragen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten, oder den Kaufpreis mindern.

Käufe im Fernabsatzhandel:

1. Kaufvertragsschluss beim Fernabsatzvertrag – Wann kommt ein Vertrag zustande?
Bestellt man über eine normale Internetseite/Internetshop, Telefon, Telefax, Versandhandel Waren im Internet, so gibt man mit der Bestellung lediglich ein Angebot an den Betreiber der Internetseite/Internetshop ab (sog[…]


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