Schadensersatz für versicherte Arbeitslosigkeit: Banken im Fokus
Das Oberlandesgericht Saarbrücken wies die Klage einer Frau ab, die von ihrer Bank Schadensersatz wegen unzureichender Restschuldversicherung bei Arbeitslosigkeit forderte. Die Versicherung hatte Zahlungen eingestellt, da die Arbeitslosigkeit der Klägerin nicht über einen bestimmten Zeitraum hinaus bestätigt wurde. Das Gericht entschied, dass die Klägerin nicht ausreichend nachweisen konnte, dass sie weiterhin Anspruch auf Versicherungsleistungen hatte.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Klageabweisung: Das Oberlandesgericht Saarbrücken änderte das Urteil des Landgerichts und wies die Klage der Klägerin ab.
Restschuldversicherung: Die Klägerin hatte eine Restschuldversicherung für Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit und Scheidung abgeschlossen.
Darlehensvertrag: Die Klägerin und ihr Ehemann hatten einen Kreditvertrag mit der Bank, einschließlich einer Restschuldversicherung.
Einstellung der Versicherungsleistungen: Die Versicherung stellte die Zahlungen ein, da die Arbeitslosigkeit der Klägerin nicht ausreichend bestätigt wurde.
Forderung der Klägerin: Die Klägerin forderte Schadensersatz, da sie der Meinung war, die Bank hätte sie nicht ausreichend über die Bedingungen der Restschuldversicherung aufgeklärt.
Beweislast: Das Gericht entschied, dass die Klägerin nicht nachweisen konnte, dass sie weiterhin Anspruch auf Versicherungsleistungen hatte.
Kosten des Rechtsstreits: Die Kosten des Rechtsstreits wurden der Klägerin auferlegt.
Vorläufige Vollstreckbarkeit: Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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Restschuldversicherung und ihre Tücken
(Symbolfoto: Inside Creative House /Shutterstoc[…]