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Rechtsanwälte Kotz GbR

Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit in Lützow

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Vorgeworfener Verstoß:

Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h

80 EUR Geldbuße / 1 Punkt


System zur Messung:

PoliScan Speed


Bearbeitende Behörde:

Landkreis Nordwestmecklenburg


Datum:

19.02.2018


Sachverhalt & Ergebnis
Unserem Mandanten wurde vom Landkreis Nordwestmecklenburg vorgeworfen, am 19.02.2018 auf der B 104, OD Lützow in Richtung Gadebusch, die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h um 24 km/h überschritten zu haben. Die Messung erfolgte mit dem PoliScan Speed. Es drohte eine Geldbuße in Höhe von 80 EUR sowie die Eintragung von 1 Punkt ins Fahreignungsregister.

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