Kaskoversicherung zahlt nicht: Indizien für vorgetäuschten Fahrzeugdiebstahl
Das Landgericht Bochum wies die Klage eines Versicherten gegen seine Kaskoversicherung ab. Es bestanden erhebliche Zweifel an der Echtheit des behaupteten Fahrzeugteilediebstahls, gestützt auf technische Beweise und Sachverständigengutachten, die nahelegten, dass der Diebstahl vorgetäuscht wurde.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Klage abgewiesen: Das Gericht lehnte den Anspruch des Klägers auf Zahlungen aus seiner Teilkaskoversicherung ab.
Vorwurf des vorgetäuschten Diebstahls: Die Versicherung und das Gericht zweifelten die Echtheit des gemeldeten Fahrzeugteilediebstahls an.
Technische Beweise: Fehlerspeichereinträge im Fahrzeug wiesen darauf hin, dass die behaupteten Diebstähle zu einem früheren Zeitpunkt erfolgten.
Sachverständigengutachten: Ein Gutachten unterstützte die These, dass die entwendeten Komponenten bereits vor dem angegebenen Tatzeitraum ausgebaut wurden.
Widersprüche im Klagevortrag: Details im Klagevortrag des Versicherten stimmten nicht mit den technischen Beweisen überein.
Kein Anspruch auf Zinsen oder Anwaltskosten: Mangels Hauptforderung entfiel auch der Anspruch auf Zinsen und Anwaltskosten.
Beweisführung des Gerichts: Das Gericht stützte sich auf Zeugenaussagen und das Sachverständigengutachten.
Bedeutung der „Safelock-Funktion“: Die Funktion des Fahrzeugs, die ein Eindringen nach dem Einschlagen der Scheibe verhindern würde, spielte eine Rolle bei der Bewertung der Glaubwürdigkeit des behaupteten Diebstahls.
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Kaskoversicherung und Betrugsfälle: Ein juristisches Dilemma
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