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Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Zeitraum der Kündigungsfrist

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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach Kündigung: Urteil bestätigt hohen Beweiswert
Das Gericht hat entschieden, dass der Kläger Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für April 2022 hat. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Klägers wurde als ausreichender Beweis anerkannt. Die Widerklage der Beklagten auf Rückzahlung der Urlaubsabgeltung wurde abgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 4 Ca 18/23 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Anspruch auf Entgeltfortzahlung: Der Kläger hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung für April 2022.
Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Das Gericht bestätigt den hohen Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Keine ernsthaften Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit: Die vorgelegten medizinischen Nachweise des Klägers waren überzeugend.
Ablehnung der Widerklage: Kein Anspruch der Beklagtenauf Rückzahlung der Urlaubsabgeltung.
Zinsanspruch: Der Kläger hat auch Anspruch auf Zinsen ab dem 23.07.2022.
Kosten des Rechtsstreits: Die Beklagte muss die Kosten des Rechtsstreits tragen.
Keine ungerechtfertigte Bereicherung: Kein Nachweis einer ungerechtfertigten Bereicherung durch den Kläger.
Rechtsgrundlage: Der Anspruch basiert auf § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG.

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Die Relevanz der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Arbeitsrecht
(Symbolfoto: M. Schuppich /Shutterstock.com)

Arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind ein zentrales Thema in der heutigen Arbeitswelt. Ein besonders interessanter Aspekt dabei ist die Rolle der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung während der Kündigungsfrist. Diese Dokumente sind oft entscheidend für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfal[…]


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