Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Anspruch auf Zahlung weiterer Vergütung für Planungsleistungen

Ganzen Artikel lesen auf: Baurechtsiegen.de

Im Zentrum der juristischen Diskussion steht die Frage, unter welchen Umständen ein Anspruch auf Vergütung für Planungsleistungen im Baurecht geltend gemacht werden kann. Die Problematik dreht sich insbesondere um die Bedingungen, unter denen ein Vertragsschluss zwischen den Parteien angenommen wird, und welche Rolle dabei die Kommunikation und Absprachen zwischen den beteiligten Akteuren spielen. Besonders in Fällen, in denen keine eindeutigen schriftlichen Verträge vorliegen, entstehen oft Unklarheiten bezüglich der Vertragsgültigkeit und der daraus resultierenden Vergütungsansprüche.

Dies betrifft vor allem Situationen, in denen Leistungen auf Basis von mündlichen Absprachen oder unklaren Vereinbarungen erbracht werden. Die juristische Herausforderung besteht darin, zu bestimmen, wann genau ein verbindlicher Vertragsschluss vorliegt und welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus für die Vergütung von Planungsleistungen ergeben. Das Oberlandesgericht Köln hat sich in einem spezifischen Fall mit dieser Thematik auseinandergesetzt und wichtige Aspekte zur Klärung dieser juristischen Fragen beigetragen.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 19 U 6/16  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Oberlandesgericht Köln wies die Berufung des Klägers zurück, da kein wirksamer Vertragsschluss zwischen dem Kläger und dem Beklagten für die geforderte Vergütung für Planungsleistungen nachweisbar war.

Liste der zentralen Punkte aus dem Urteil:

Zurückweisung der Berufung: Das OLG Köln bestätigte die Entscheidung des Landgerichts Köln, die Berufung des Klägers zurückzuweisen.
Kein Anspruch auf Zahlung: Der Kläger hatte keinen Anspruch auf Bezahlung einer Rechnung über 47.970,46 EUR aus § 631 Abs. 1 BGB i.V.m. § 15 HOAI.
Verneinung eines Vertragsschlusses: Das Gericht verneinte das Zustandekommen eines Vertragsschlusses zwischen Kläger und Beklagtem.
Interpretation der Kommunikation: Ein Schreiben der Architekten des Beklagten konnte nicht als Auftragserteilung zu den vom Kläger vorgelegten Bedingungen interpretiert werden.
Keine Gehörsverletzung: Das Gericht sah keine Gehörsverletzung im Berufungsverfahren, da der Vortrag des Klägers nicht zu einer andere[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv