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Rechtsanwälte Kotz GbR

Fortsetzungserkrankung – Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalles

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Arbeitsunfähigkeit nach Arbeitsunfall: Fortsetzungserkrankung oder neue Krankheit?
Im Zentrum arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen steht häufig die Frage der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Ein wesentliches Element dabei ist die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers, besonders wenn es um wiederkehrende oder anhaltende Gesundheitsprobleme geht. Ein Schlüsselaspekt in solchen Fällen ist der Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalles, der besagt, dass der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei anhaltender Arbeitsunfähigkeit begrenzt ist, auch wenn während dieser Zeit neue Krankheiten auftreten. Dieser Grundsatz, geprägt von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wirft oft die Frage auf, ob und inwieweit eine neue Krankheit als Fortsetzung der ursprünglichen Erkrankung angesehen werden kann oder als eigenständige Erkrankung mit Anspruch auf erneute Entgeltfortzahlung. Dies führt zu komplexen rechtlichen Diskussionen, in denen sowohl medizinische Diagnosen als auch arbeitsrechtliche Bewertungen eine zentrale Rolle spielen. In diesem Kontext ist die Beurteilung, ob es sich bei einer erneuten Arbeitsunfähigkeit um eine Fortsetzungserkrankung handelt oder um einen neuen, unabhängigen Krankheitsfall, entscheidend. Diese Thematik bildet den Kern vieler arbeitsrechtlicher Verfahren und stellt sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer eine bedeutende rechtliche Herausforderung dar.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 4 Ca 1452/22  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Klage abgewiesen, Kläger trägt Kosten des Rechtsstreits.
Streit um Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall vom 10.08.22 bis 20.09.22.
Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalles diskutiert.
Kläger hatte Arbeitsunfall am 14.12.2021 und war danach durchgehend arbeitsunfähig.
Neue Erstbescheinigung vom 09.08.2022 stellte Arbeitsunfähigkeit ab 10.08.2022 fest.
Keine einzigen Arbeitstag des Klägers zwischen den Arbeitsunfähigkeitszeiten.
Mögliche Fortsetzungserkrankung diskutiert, aber kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung festgestellt.
Kosten des Rechtsstreits trägt der Klä[…]


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