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Fahrerlaubniserteilung nach Entziehung im Strafverfahren – einzutragendes Erteilungsdatum

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Führerschein neu: Datum der Entziehung bleibt bestehen
Das Verkehrsrecht umfasst eine Vielzahl von Regelungen, die den Straßenverkehr und die Teilnahme daran betreffen. Ein wesentlicher Aspekt dieses Rechtsgebiets ist die Fahrerlaubnis, die das Recht zum Führen eines Kraftfahrzeugs bescheinigt. In bestimmten Fällen kann es jedoch zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis kommen, beispielsweise im Rahmen eines Strafverfahrens. Dies wirft die Frage auf, wie mit der Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einer solchen Entziehung umzugehen ist, insbesondere in Bezug auf das im Führerschein einzutragende Datum der Erteilung.

Die zentrale Rechtsfrage in diesem Kontext betrifft die korrekte Handhabung des Erteilungsdatums nach einer Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Ist das ursprüngliche Datum der Ersterteilung oder das Datum der Neuerteilung im Führerschein zu vermerken? Diese Fragestellung berührt grundlegende Aspekte des Verkehrsrechts und hat weitreichende praktische Konsequenzen, etwa bei der Versicherungseinstufung oder der Anmietung von Fahrzeugen.

Die juristische Problemstellung ergibt sich aus dem Spannungsfeld zwischen dem Bestandsschutz der ursprünglichen Fahrerlaubnis und den rechtlichen Konsequenzen einer Entziehung im Strafverfahren. Dabei spielen auch die Vorgaben der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und europäische Richtlinien eine Rolle. Die Entscheidung, welches Datum im Führerschein vermerkt wird, hat nicht nur symbolische Bedeutung, sondern beeinflusst auch die rechtliche und soziale Position des Fahrerlaubnisinhabers.

In diesem Kontext ist es von Bedeutung, wie das Verkehrsrecht und die zugehörigen Verordnungen die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach einer Entziehung regeln und welche Auswirkungen dies auf die betroffenen Personen hat. Die Beurteilung dieser Fragestellung erfordert eine sorgfältige Abwägung der rechtlichen Vorschriften und ihrer praktischen Implikationen.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 11 ZB 22.2614   >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Urteil des VGH München (Az.: 11 ZB 22.2614) vom 10.05.2023 bestätigt, dass bei der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entziehung das Datum der letzten Erteilung, nicht das der erstmaligen Erteilung, im Führerschein einzutragen ist.

Zentrale Punkte des Urteils:

Berufungsantrag abgelehnt: Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gege[…]


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