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Rechtsanwälte Kotz GbR

Zulässigkeit eines Auflösungsantrags nach § 9 KSchG

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

KSchG in der Praxis: Urteil zur Auflösung und Abfindung
Das Arbeitsrecht bietet einen Rahmen, um die Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu regulieren. Ein zentrales Thema in diesem Rechtsgebiet ist die Beendigung von Arbeitsverhältnissen, insbesondere die Fragestellungen rund um Kündigungen und die damit verbundenen Schutzmechanismen für Arbeitnehmer. Der § 9 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) spielt eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, ob und unter welchen Bedingungen ein Arbeitsverhältnis aufgelöst werden kann, insbesondere wenn die Kündigung des Arbeitgebers sozial ungerechtfertigt ist.

Hierbei steht nicht nur der Bestand des Arbeitsverhältnisses zum Entscheidungszeitpunkt im Fokus, sondern auch die gesetzlich vorgesehenen Beendigungszeitpunkte und die möglichen Ansprüche des Arbeitnehmers auf eine Abfindung. Gerade in Situationen, in denen das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien nachhaltig gestört scheint, kann das KSchG dem Arbeitnehmer einen Weg bieten, die Auflösung des Arbeitsverhältnisses und eine finanzielle Kompensation zu erlangen.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 3 Ca 530/15  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Gericht entschied, dass die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung gerechtfertigt war, da die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses dem Kläger nicht zumutbar war.

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Die Zulässigkeit des Auflösungsantrags richtet sich nach dem gesetzlichen Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses, nicht nach dem Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung.
Vorwürfe vor der sozialwidrigen Kündigung allein reichen nicht aus, um einen Auflösungsantrag zu begründen.
Eine spätere Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann bei der Festlegung der Abfindungshöhe berücksichtigt werden.
Der Kläger erhält eine Abf[…]


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