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Rechtsanwälte Kotz GbR

Krankheitsbedingte Kündigung – BEM

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Betriebliches Eingliederungsmanagement: Ein Hebel gegen krankheitsbedingte Kündigung?
Im Arbeitsrecht werden häufig Fragen rund um die Themen Kündigung und insbesondere krankheitsbedingte Kündigung diskutiert. Ein wichtiger Aspekt betrifft die soziale Rechtfertigung einer Kündigung und die Rolle, die Unterhaltspflichten und Betriebsratsanhörungen dabei spielen. Zudem spielt das betriebliche Eingliederungsmanagement eine entscheidende Rolle im Kontext der Kündigung bei Krankheit. Diese Thematik wirft zentrale rechtliche Fragen auf und beleuchtet die Spannung zwischen Arbeitgeberinteressen und Arbeitnehmerschutz in der Arbeitswelt.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 4 Ca 6774/19   >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Urteil hebt hervor, dass eine krankheitsbedingte Kündigung vom Gericht als unrechtmäßig angesehen werden kann, wenn der Arbeitgeber seinen Pflichten im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) nicht nachkommt und/oder wichtige Angaben, wie die Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder, fehlerhaft mitteilt.

Zentrale Punkte des Urteils:

Das Gericht entschied, dass die Kündigung des Arbeitsverhältnisses der betroffenen Zustellerin durch den Arbeitgeber aufgrund von Krankheit nicht gültig ist.
Der Betriebsrat wurde vom Arbeitgeber fehlerhaft über die Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder der Mitarbeiterin informiert, was zu einer fehlerhaften Betriebsratsanhörung und daher zur Unwirksamkeit der Kündigung führte.
Die Zulässigkeit einer krankheitsbedingten Kündigung hängt von mehreren Faktoren ab, einschließlich der Berechtigung der Prognose zukünftiger Erkrankungen und dem Ausmaß der daraus resultierenden Beeinträchtigungen der betrieblichen Interessen.
Es wurde betont, dass mildere Mittel als die Kündigung berücksichtigt werden sollten, wenn diese zur Verfügung stehen, wie die Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder der Eins[…]


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