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Rechtsanwälte Kotz GbR

Verhaltensbedingte Kündigung – Interessenabwägung

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Kündigung im Fokus: Interessenabwägung bei Compliance-Verstößen
Dieses Urteil befasst sich mit der rechtlichen Herausforderung, die sich im Arbeitsrecht bei der Beurteilung von verhaltensbedingten Kündigungen ergibt. Im Zentrum steht dabei die Interessenabwägung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, insbesondere wenn es um mögliche Verstöße gegen Compliance-Regelungen geht. Hierbei wird oft diskutiert, ob und inwieweit eine Kündigung als angemessene Reaktion auf solche Verstöße betrachtet werden kann.

Ein weiteres Element, das in solchen Fällen eine Rolle spielt, ist die Frage, wie Gutschriften oder erfolgsabhängige Vergütungen gehandhabt werden. Arbeitsrechtliche Urteile zu solchen Fällen können weitreichende Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis und die Praxis der verhaltensbedingten Entlassung haben.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 4 Sa 30/17  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Gericht entschied, dass die verhaltensbedingte Kündigung der Klägerin unwirksam sei, da die Interessenabwägung zugunsten der Klägerin ausfalle, trotz eines klaren Verstoßes gegen Compliance-Regelungen.

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Die Klägerin, eine 50-jährige Energiemanagerin im Außendienst, wurde aufgrund eines Compliance-Verstoßes gekündigt.
Sie versuchte, für die Vermittlung von Stromlieferverträgen eine Provision zu erhalten und arrangierte später eine Gutschrift für einen Geschäftspartner.
Die Klägerin argumentierte, dass sie als weisungsgebundene Sachbearbeiterin gehandelt habe und die Verantwortung bei ihren Vorgesetzten liege.
Die Klägerin räumte einen Verstoß gegen die Compliance-Regelungen ein, sah sich jedoch nicht als Hauptverantwortliche.
Die Beklagte behauptete, die Klägerin habe vorsätzlich gegen interne Regelungen verstoßen und die Kündigungen seien gerechtfertigt.
Das Arbeitsgericht entschied,[…]


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