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Lärmbelästigung durch Nachbarn – die Möglichkeiten für Mieter

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Nachbarlärm und was man dagegen tun kann als Mieter
Es heisst doch immer so schön, dass der frömste Mensch nicht in Frieden leben kann wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt. Nicht immer jedoch sind es Streitigkeiten, die den vielbesagten Frieden stören sondern oftmals es ist auch nur „simpler“ Lärm. Lärm ist zwar heutzutage fast für jeden Menschen ein Problem, doch muss dieser Lärm nicht immer einfach so hingenommen werden. Insbesondere dann, wenn der Lärm von den lieben Nachbarn ausgeht, gibt es durchaus Möglichkeiten für Mieter.
Es gibt kein Recht auf die totale Ruhe
Eines muss bedauerlicherweise im Vorfeld gleich deutlich unterstrichen werden. Das Mietrecht sieht kein gesetzlich verankertes Recht auf die absolute Ruhe für Mieter vor. Vielmehr sagt der Gesetzgeber, das ein Mieter mit einer gewissen Form des Lärms schlicht und ergreifend leben muss, da sich ein alltäglicher Lärm in einer Mieteinheit nicht vermeiden lässt. Fakt ist jedoch auch, dass der Gesetzgeber auch Möglichkeiten einräumt, gegen anhaltenden störenden Lärm der Nachbarn vorzugehen. Die Möglichkeit der Mietminderung gegenüber dem Vermieter ist eine jener Varianten, die sich ein Mieter bei anhaltendem störenden Lärm der Nachbarn auswählen kann. Hierfür ist jedoch zwingend eine Einzelfallprüfung erforderlich, da die Mietminderung im Lärmfall an gewisse Bedingungen geknüpft ist.

Lärmbelästigung durch den Nachbar. Was kann man als Mieter dagegen tun? Mietminderung, Ordnungsamt oder Unterlassung, die Möglichkeiten sind vielfältig. Foto: andrianocz/Bigstock
Die Prüfungskriterien
Damit überhaupt bemessen werden kann, inwieweit sich der Lärm vom alltäglichen Lärm hin zum störenden mietminderungsberechtigten Lärm absetzt, wird das Empfinden eines durchschnittlichen Menschen zugrunde gelegt.


Hierfür sind folgende Kriterien besonders wichtig

die Häufigkeit des auftretenden Lärms
die Art des Lärms
die jeweilige Uhrzeit, in welcher der Lärm am häufigsten auftritt
die Lautstärke des Lärms
die Wohnungslage
die baulichen Eigenhe[…]


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