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Diskriminierung am Arbeitsplatz

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Was tun bei Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz?
Diskriminierung am Arbeitsplatz ist ein verbreitetes Problem. Viele Betroffene wissen nicht, was sie tun können oder haben Angst, ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Dieser Artikel bietet einen Überblick über das Thema und zeigt, welche Rechte Betroffene haben. Am Ende des Artikels werden Sie wissen, was Sie tun können, wenn Sie am Arbeitsplatz diskriminiert werden.

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Ungleichbehandlung und Diskriminierung sind keine Einzelfälle
Die Diskriminierung von Frauen in der Arbeitswelt ist ein echtes Problem, das angegangen werden muss. Schon bei der Bewerbung für einen Job werden Frauen oder ethnische Herkünfte immer noch zu häufig benachteiligt. (Symbolfoto: fizkes/Shutterstock.com)

Es kommt in der gängigen Praxis bedauerlicherweise sehr häufig vor, dass ein Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz einer Diskriminierung ausgesetzt ist. Obgleich der Gesetzgeber bereits sehr viele gesetzliche Schritte gegen die Diskriminierung unternommen hat, sind noch immer zahllose Menschen davon betroffen. Schätzungsweise jeder dritte Arbeitnehmer wird im Verlauf seines Arbeitslebens bedauerlicherweise mit dieser Thematik konfrontiert. Allein dieser Umstand ist schon Grund genug für jeden Arbeitnehmer, sich eingängig mit dieser Thematik auseinanderzusetzen und sich das entsprechende Wissen, was genau Diskriminierung eigentlich ist und welche Maßnahmen dagegen unternommen werden können, anzueignen.

Diskriminierung kann sowohl unbewusst als auch bewusst durchgeführt werden. Die Diskriminierung kennt zudem eine wahre Vielzahl von Gründen und sie ist stets für die betroffene Person verletzend.
Die Problematik ist bereits seit sehr langer Zeit bekannt
Das deutsche Grundgesetz, welches das rechtliche Fundament für den deutschen Staat darstellt, hat sich bereits im Artikel 3 mit der Thematik der Diskriminierung auseinandergesetzt und ein Diskriminierungsverbot rechtlich verankert. Die Problematik dabei ist jedoch der Umstand, dass sich der Artikel 3 vorrangig an den Staat wendet. Das Verhältnis der Bürger in dem Staat ist hiervon somit nicht direkt betroffen. Trotz dieses Umstandes wurde der Artikel 3 GG von dem BAG (Bundesarbeitsgericht) als Verhaltensgebot auch im Arbeitsleben angesehen.

Um das Verhältn[…]


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