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Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr – Nachtrunk und Tatzeit-Blutalkoholkonzentration

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Strafrecht: Analyse von Nachtrunk in Fällen von Fahrlässiger Trunkenheit
Die Beurteilung von Fällen, die sich mit fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr befassen, stellt oft eine Herausforderung dar, insbesondere wenn Aspekte wie Nachtrunk und die genaue Bestimmung der Tatzeit-Blutalkoholkonzentration ins Spiel kommen. Die zentrale Rechtsfrage dreht sich um die korrekte und gerechte Bewertung der Fahrtüchtigkeit einer Person zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Straftat. Dabei ist es entscheidend, den Einfluss von Alkohol, der nach der Fahrt konsumiert wurde, korrekt zu berechnen und zu berücksichtigen.

Das Strafrecht sieht vor, dass bei der Berechnung des Alkoholgehalts im Blut verschiedene Faktoren, wie der Trinkverlauf und medizinische Erkenntnisse, berücksichtigt werden müssen. Die Prüfung von Rechtsmitteln und die genaue Analyse der Revisionsbegründung sind ebenfalls wesentliche Elemente, um sicherzustellen, dass die Rechte des Angeklagten gewahrt bleiben. In diesem Kontext spielt die Rechtsprechung eine wichtige Rolle, um Klarheit und Konsistenz in der Beurteilung solcher Fälle zu gewährleisten.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 203 StRR 317/23   >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) hebt das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth auf, da die Berechnungen zur Tatzeit-Blutalkoholkonzentration und zum behaupteten Nachtrunk unzureichend und fehlerhaft waren.

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Der Angeklagte wurde wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr verurteilt, behauptet jedoch einen Nachtrunk.
Das Gericht muss prüfen, ob die Nachtrunkbehauptung glaubhaft ist und welche Alkoholmenge nach der Tat konsumiert wurde.
Bei der Berechnung des Nachtrunks muss zugunsten des Angeklagten mit dem niedrigsten Abbauwert gerechnet werden.
Das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth wird aufgehoben und der Fall zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen.
Die Berechnungen des Landgerichts zur Tatzeit-Blutalkoholkonzentration und zum Nachtrunk waren fehlerhaft


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