Eskalation im Gasthaus: Körperverletzung durch Regenschirm-Schläge
Die Anwendung von Gewalt in Form von Körperverletzung stellt im Strafrecht eine zentrale Problemstellung dar, die oft Gegenstand von Gerichtsverfahren ist. Dabei wird die Schuldfrage intensiv geprüft, um zu einer gerechten Entscheidung zu kommen. Ein solcher Fall kann beispielsweise die Anwendung von physischer Gewalt mittels eines alltäglichen Gegenstandes, wie einem Regenschirm, umfassen. Hierbei wird untersucht, inwiefern die Gewaltanwendung das Gesäß des Betroffenen beeinträchtigt hat und ob eine Strafverfolgung gerechtfertigt ist.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 3 Ds 3 Js 1871/18 >>>
✔ Das Wichtigste in Kürze
Ein 66-jähriger Mann wurde wegen Körperverletzung verurteilt, nachdem er einen anderen Mann mit einem Regenschirm auf das Gesäß geschlagen hatte, was zu Schmerzen und roten Striemen führte.
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Der Vorfall ereignete sich am 03.01.2018 in einer Gaststätte in Bayerisch Eisenstein nach einer verbalen und später physischen Auseinandersetzung.
Der Angeklagte, 66 Jahre alt und bisher strafrechtlich unauffällig, wurde auf die Situation aufmerksam und fand seinen Freund am Boden liegend vor.
Eine Verfolgungsjagd über den Bahnhofsparkplatz fand statt, bei der der Angeklagte und ein anderer Mann beteiligt waren.
Der Angeklagte schlug mindestens dreimal mit einem Damenregenschirm auf das entblößte Gesäß des flüchtenden Mannes.
Das Opfer erlitt rote Striemen und erhebliche Schmerzen durch die Schläge.
Das AG Viechtach verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 35,00 EUR wegen Körperverletzung.
Die Strafverfolgung berücksichtigte das Geständnis des Angeklagten und die Umstände der Auseinandersetzung.
Das Urteil betont die Bedeutung der Verhältnismäßigkeit bei der Gewaltanwendung und die rechtlichen Konsequenzen auch bei scheinbar geringfügigen Handlungen.
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